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Die HuK Hannover ist mit dem Thema Partnerschaftssegnung für Schwule und Lesben schwerpunktsmäßig seit 1994 vertraut, sowohl theoretisch als auch praktisch. Am 26. August 1994 fand in der Kapelle der Laatzener Thomasgemeinde der erste Partnerschafts- segnungs-Gottesdienst, so wie wir ihn nannten, statt. Die Form dieses Gottesdienstes wurde maßgeblich von Klaus Brinker erarbeitet, da es in der Hannoverschen Landeskirche noch kein Vorbild gab. Diese Form hat sich schon vielfach bewährt.
Die erste Partnerschaftssegnung war 1994 so bedeutsam, so dass sie ungewollt ein großes Echo in den Printmedien fand. Die Erwähnung in der Presse rief dann das Landeskirchenamt auf den Plan. Die Amtskirche distanzierte sich von der "Partnerschaftssegnung" mit der Begründung, dass sie Partnerschaftssegnungen an Homosexuellen nicht kennt. In der Partnerschaftssegnung sieht die Landeskirche eine trauungsähnliche Handlung, die man nicht billige. Pastor Hans-Jürgen Meyer musste dann [als Vorsitzender der HuK Hannover] zur Klärung des Sachverhalts Stellung beziehen. Durch das beherzte Eingreifen des damaligen Landessuperintendenten Hartmut Badenhop konnte ein angedrohtes Disziplinarverfahren abgewendet werden.
Der Kirchenvorstand der Thomasgemeinde, der Superintendent des Kirchenkreises und Pastoren aus dem Kirchenkreis haben sich mehrheitlich für eine Diskussion in den Gemeinden ausgesprochen. In der Thomasgemeinde wurde ein Arbeitskreis gegründet, um die Diskussion inhaltlich voranzutreiben. Der Arbeitskreis bestand aus Mitgliedern des Kirchenvorstandes, des Pfarramtskreises und Mitgliedern der Gruppe Homosexuelle und Kirche. Gleichzeitig wurde an einer Eingabe an die Landessynode durch die Kirchenkreiskonferenz gearbeitet. (Die KKK Laatzen-Pattensen stimmte am 12. Februar 1997 über die Eingabe der Thomasgemeinde an die Synode zur Partnerschaftssegnung mit 36 Ja-, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung ab. Die Synode hat sich bis heute noch nicht mit diesem Thema beschäftigt.)
Zwei Jahre nach dem ersten Partnerschaftssegnungs-Gottesdienst in Laatzen, also im August 1996, war nach langer intensiver Auseinandersetzung der Arbeitskreis der Thomasgemeinde soweit: ein "Arbeitspapier zur Partnerschaftssegnung" liegt auf dem Tisch und wird am 23. August 1996 auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Im Blätterwald rauscht es, im Landeskirchenamt kocht man vor Empörung — die Gemüter erhitzen sich!
Am 6. Sept. 1996 fand in der Thomasgemeinde ein Diskussionsabend statt, der sehr emotional und kontrovers ablief. Das Thema lautete: "Partnerschaftssegnung — Irrweg oder Segensweg?" Der damalige Landessuperintendent Hans Schmidt kündigte einen harten Kurs der Landeskirche gegenüber der Laatzener Thomasgemeinde und den schwul-lesbischen Paaren an: "Wenn sie eine Segnung in einem öffentlichen Gottesdienst haben wollen, werden sie das zu ihren Lebzeiten nicht mehr erleben". Schmidt sagte zur Begründung: Es gebe innerhalb der Landeskirche derzeit keinen Konsens bei diesem Thema. Die Thomasgemeinde könne aber nicht isoliert handeln, sondern nur im Einklang mit allen Gemeinden. Die Ökumenische Gemeinschaft Homosexuelle und Kirche, die sich vehement für die Segnungen einsetzt, warnte Schmidt: "Die HuK muss aufpassen, dass sie nicht zu einer Sekte mit eigenen Regeln wird". In einer Pressemitteilung wurde die Haltung der Hannoverschen Landeskirche über Partnerschaftssegnungen in der Thomasgemeinde noch einmal klargestellt.
Die HuK Hannover und die Thomasgemeinde ließen sich allerdings von ihrem eingeschlagenen Weg nicht abbringen. Wir kämpfen weiterhin um die Segnung von schwul-lesbischen Paaren, weil für uns "Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ein Zeichen von Liebe, Verantwortung und Solidarität" sind.
1996 gab die Evangelische Kirche in Deutschland ihre Handreichung "Mit Spannung leben" heraus. Sie spricht sich dafür aus, dass die Segnung homosexueller Paare in der "Intimität" geschehen müsse und eine Einladung an Angehörige, Freunde und Bekannte "ungeeignet" sei.
Während sich die Kirche als bremsende Kraft erwies, anstatt in der Frage der Anerkennung und der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften eine Vorreiterrolle zu übernehmen, kam auf staatlicher Seite Bewegung ins Spiel: Die rot-grüne Bundesregierung beschloss eine gesetzliche Regelung zur Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, das LEBENSPARTNERSCHAFTSGESETZ (LPartG), das seit dem 1. August 2001 in Kraft ist.
Seither steht die Kirche erneut unter Zugzwang. Wie sollen die Gemeinden mit gleichgeschlechtlichen Paaren umgehen, die einen kirchlichen Segen für ihre staatlich legitimierte Partnerschaft wünschen?
Seit dem 29. November 2001 liegt uns nun eine erste Antwort der Hannoverschen Kirchenleitung vor, die die Landesbischöfin im Rahmen ihres Berichtes öffentlich machte: Danach ist nunmehr eine gottesdienstliche Begleitung als Fürbitt-Andacht möglich:
Bis zur Klärung durch den von der Synode eingerichteten “Runden Tisch“ ist in unserer Landeskirche eine Segnung nicht möglich. In Gottes Namen segnen können wir nur da, wo wir uns der Zustimmung Gottes gewiss sind. Dies ist jedoch aufgrund der Aussagen der Heiligen Schrift über gleichgeschlechtliche Beziehungen umstritten.
Wir können und wollen jedoch Menschen an besonderen Stationen ihres Lebensweges seelsorgerlich begleiten und für sie beten. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben.
Die kirchliche Trauung bleibt der Eheschließung zwischen Mann und Frau vorbehalten. Wird eine gottesdienstliche Handlung gewünscht, empfehlen wir, eine Fürbittandacht zu halten, um jede Verwechslung mit der Trauung zu vermeiden. Wir bitten dabei um verantwortete gegenseitige Liebe und Fürsorge, um Verlässlichkeit und Dauerhaftigkeit in der Beziehung. Folgende Elemente sind denkbar:
Eine solche Andacht kann in der Kirche stattfinden. (Also keine "Winkelmessen"!) Es ist jedoch darauf zu achten, dass auf alle für eine Trauung spezifischen Elemente verzichtet wird. Das beginnt schon mit der Sitzordnung (also nicht zwei gesonderte Stühle vor dem Altar). Ausgeschlossen ist eine "Trau"-Frage an das Paar, der besondere Paarsegen sowie das "Zusammensprechen" und der Ringwechsel. Auch gegenseitige Wünsche sollten nicht ausgesprochen werden. Ein Gemeindesegen am Schluss der Andacht ist dagegen selbstverständlich.
Folgendes ist im Vorfeld zu klären:
- Eine Fürbittandacht soll nur stattfinden, wenn die Partnerschaft beim Standesamt eingetragen ist.
- Eine Andacht in der Kirche ist öffentlich. Umso mehr ist darauf zu achten, dass das Paar bei der Einladung an Verwandte, Freunde etc. sowie in einer eventuellen Zeitungsannonce ebenfalls den Terminus "Fürbittandacht" verwendet.
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© 2005-11 HuK Hannover e.V. - Fotos ergänzt am 13.02.2011, zuvor letzte Änderung am 06.04.2007