In der Seite "Kultursensible Aufklärung in Familien mit Migrationshintergrund" wurde bei der Besprechung dieses Projektes des LSVD bereits erwähnt, dass Hannover eigentlich gar nicht zum "Projektgebiet" gehörte, aber nun mitbeteiligt ist, weil der Migrationsausschuss der niedersächsischen Landeshauptstadt ausdrücklich auf das Projekt zugegangen ist. Er tat dies auf der Grundlage des vom Rat beschlossenenen "Lokalen Integrationsplans (LIP)" (Drucksachen 0094/2008 und 0094/2008 E1). Darin geht es um die Bereiche (1) Bildung, (2) Wirtschaft, (3) Soziales, (4) Stadtleben, (5) Demokratie und (6) Stadtverwaltung; dabei findet unter "Soziales" auch unser Thema die nötige Aufmerksamkeit:
(Auszug aus "Lokaler Integrationsplan (LIP) der Landeshauptstadt Hannover":)
Ausgangslage
Es ist davon auszugehen, dass lesbische, schwule, bisexuelle oder transsexuelle Menschen mit Migrationshintergrund auch in Hannover isolierter leben als solche ohne Migrationshintergrund. Ein Grund hierfür ist, dass Migration generell familiäre Bindungen stärkt und zudem Migration häufig im Familienverband erfolgt. In der Regel sind Migrant/innen im fremden Land verstärkt aufeinander angewiesen. Die Familie in der Migrationssituation bedeutet auch Zugang zu kultureller Identität, sozialem Zusammenhang und in der Regel ökonomische Absicherung. Obendrein herrscht vielfach ein Erwartungsdruck in Bezug auf traditionelle heterosexuelle Lebensmodelle, insbesondere auf Heirat und Nachwuchs.
Eine derartige Lebenssituation erschwert das Bekenntnis zu einer homosexuellen Orientierung. Nicht selten stehen so einem Coming Out tradierte Rollenmuster oder auch gegebenenfalls religiöse Grundeinstellungen und Werte der jeweiligen Migrationsgruppe entgegen.
Empirische Studien und Erfahrungen aus der Beratungsarbeit bei schwulen und lesbischen, bisexuellen oder transsexuellen Menschen mit Migrationshintergrund belegen, dass es für diese Gruppen schwer ist, zu einem offenen Umgang mit der eigenen sexuellen Identität zu gelangen. Dies kann auch die familiäre Situation belasten, wenn Eltern oder Geschwister eine homosexuelle oder andere Orientierung als "Schande" erleben. Auf diese Weise treffen Diskriminierungstendenzen gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen oder Transsexuellen Menschen mit abweichender sexueller Identität und migrantischer Herkunft doppelt.
Ziele
=> Mitarbeiter/innen in den vorhandenen Beratungsangeboten und weiteren in diesem Zusammenhang relevanten Bereichen der Stadt- und Regionsverwaltung sollen ihre Beratungskompetenz bezüglich der besonderen Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder transsexuellen Eingewanderten dem Bedarf anpassen.
=> In der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die zu einem hohen Anteil junge Menschen mit Migrationshintergrund erreicht, aber auch bei interkulturellen Angeboten für Erwachsene der Landeshauptstadt Hannover sollen — neben traditionellen Familien- und Rollenmustern — auch andere Lebensentwürfe oder sexuelle Identitäten berücksichtigt und als gleichberechtigt dargestellt werden.
Handlungsansätze
In den relevanten Beratungsstellen in Hannover wie dem Infoladen "Knackpunkt" und der "Beratungsstelle Osterstraße" sollen vermehrt interkulturelle Angebote entwickelt werden.
Gemäß der Informationsdrucksache Nr. 2545/2008 wurde bereits im ersten Halbjahr 2009 mit der Einführung von Integrationsbeiräten in den 13 Stadtbezirken der Landeshauptstadt begonnen. Ihre Sitzungshäufigkeit ist nicht festgelegt; es sollten jedoch mindestens zwei Sitzungen pro Jahr stattfinden. Der Vorteil gegenüber den früheren Ausländerbeiräten besteht in der Ortsnähe - Voraussetzung ist der Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Stadtteil. Die lokalen Integrationsbeiräte sind Untergliederungen eines stadtweiten Integrationsrates und sind zur Hälfte mit Menschen mit Migrationshintergrund zu besetzen und zur anderen Hälfte zu gleichen Anteilen mit Mitgliedern des Stadtbezirksrates und MultiplikatorInnen aus der Stadtgesellschaft. Es stehen den Beiräten Mittel für Workshops und Projekte zur Verfügung.
(Auszug aus Informationsdrucksache Nr. 2545/2008:)
Kompetenzen der einzurichtenden Integrationsbeiräte
Der Haushaltsbeschluss zur Einrichtung von Integrationsbeiräten sieht vor, dass diese unter Beachtung der Belange der Stadtbezirke für folgende Aufgaben zuständig sein sollen:
Die Integrationsbeiräte sollen Vorschläge unterbreiten, wie die eingestellten Mittel verwendet werden.
Dabei sind folgende vergaberelevante Kriterien zu berücksichtigen:
- Förderung des Zusammenlebens der verschiedenen Kulturen und Milieus
- Förderung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit
- Förderung gegenseitigen Austauschs und gemeinsamer Lernprozesse
- Förderung interkultureller Managementkompetenz
- Förderung von Netzwerken zur Unterstützung von Integrationsprozessen
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