Wir danken dem BEFAH e.V. für die Genehmigung der Verwendung des Textes in unserer Homepage.
(Er ist im Tagungsheft auf den Seiten 28 bis 32 abgedruckt.)
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Bei Jubiläen pflegt man zurückzuschauen. Vor zehn Jahren, als der BEFAH [*] gegründet wurde, war die Lebenssituation homosexueller Mitbürger noch viel schwieriger als heute. Erst recht gilt das für den Beginn der Bundesrepublik. Was viele nicht wissen: Der 8. Mai 1945 war für die Homosexuellen kein Tag der Befreiung. Ihre Unterdrückung und Verfolgung ging weiter. Daran will ich bei dieser Gelegenheit erinnern. Dabei will ich mich auf die alten Bundesländer beschränken, weil ich das selbst mit erlebt habe. In der damaligen DDR ist die Entwicklung zwar ähnlich verlaufen, aber man ist dort mit den Homosexuellen insgesamt etwas glimpflicher umgegangen. Die fünfziger und sechziger Jahre Die Bundesrepublik hat sich zunächst nicht als pluralistische Demokratie verstanden, sondern als Staat, der sich den Wertvorstellungen der beiden großen Kirchen verpflichtet fühlte. Demgemäß galt in den fünfziger Jahren das christliche Moralgebot, dass Sexualität nur in der Ehe stattfinden dürfe, ganz unangefochten. Vor- und nachehelicher Sex sowie "ehebrecherische" Beziehungen galten als unsittlich und waren streng verpönt. Wer dagegen verstieß, wurde sozial geächtet und unter Umständen sogar bestraft. Die Kirchen und der Staat betrachteten die "Wahrung der Sittlichkeit" als ihre gemeinsame Aufgabe. Deshalb sicherte der Staat die sittlichen Forderungen der Kirchen durch seine Strafgesetze ab. So wurde z.B. das Zusammenleben nichtehelicher Paare durch die Strafvorschriften über die Kuppelei pönalisiert. Aus diesem Grund konnte damals kein Hotelier oder Vermieter einem unverheirateten Paar ein Zimmer oder eine Wohnung vermieten, ohne sich strafbar zu machen. Homosexualität gilt nach christlich-abendländischer Vorstellung als unsittlich und strafwürdig. Deshalb sind die Homosexuellen nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes zwei Jahrzehnte lang unbarmherzig verfolgt worden. Die junge Bundesrepublik hat die nationalsozialistische Verfolgung der Homosexuellen bruchlos fortgesetzt. Die von den Nazis verschärften Strafvorschriften wurden beibehalten und ebenso exzessiv angewandt. Homosexuelle, die die nationalsozialistischen Konzentrationslager überlebt hatten, wurden zur Fortsetzung der Strafverbüßung wieder eingesperrt. Man setzte — wie zu Zeiten der Nationalsozialisten — alles daran, die Homosexuellen aufzuspüren und "unschädlich" zu machen. |
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Wenn jemand auffiel, durchkämmte man seinen gesamten Bekanntenkreis. Die Strafen für überführte Homosexuelle waren gnadenlos hoch. Die Verurteilung bedeutete für sie zugleich den sozialen Tod. Nicht wenige Homosexuelle, die die Verfolgung der Nazis überlebt hatten, sind in den fünfziger Jahren aus Verzweiflung über diese Verfolgungspraxis freiwillig aus dem Leben geschieden. Das Ausmaß der Verfolgung wird deutlich, wenn man sich die Strafverfolgungsstatistiken anschaut. Seit 1950 stieg die Zahl der Verurteilten von knapp 2000 kontinuierlich an und erreichte im Jahre 1959 mit mehr als 3500 ihren Höhepunkt. Allein in den ersten fünfzehn Jahren wurden in der Bundesrepublik insgesamt fast 45.000 Personen verurteilt. Ein Vergleich mit den Verurteilungszahlen für die fünfzehn Jahre des Bestehens der Weimarer Republik von 1918 bis 1932 macht den Verfolgungseifer deutlich: Während in Weimar insgesamt 9375 Personen verurteilt worden sind, hat sich die Zahl unter dem Schutz des Grundgesetzes mehr als vervierfacht. Dabei zeigt die Polizeistatistik für die Bundesrepublik Deutschland, dass nur etwa jeder vierte Fall von Homosexualität, der der Polizei gemeldet wurde, abgeurteilt worden ist. Die Statistik gibt 7100 "gemeldete Fälle" für das Jahr 1953 an, die bis zum Jahre 1959, dem Höhepunkt der Verfolgung, auf rund 8700 anstiegen und insgesamt für den Zeitraum von 1953 bis 1966 zusammen mehr als 100.000 betrugen. Keiner dieser Verfolgten ist entschädigt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zwar seit den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wiederholt entschieden, dass die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter erwachsenen Männern gegen die Menschenrechte verstößt. Aber das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfolgung der Homosexuellen 1957 gebilligt. Und man argumentiert auch heute noch nach dem Vorbild Filbingers, dass nicht Unrecht sein kann, was damals Recht war. Immerhin hat der Deutsche Bundestag in einer am 07.2.2000 einstimmig verabschiedeten Resolution bekannt, dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind. Die sechziger Jahre Die Wende kam in den sechziger Jahren als Folge der sogenannten sexuellen Revolution. Sie bewirkte, dass dem Staat auf diesem Gebiet die Befugnis abgesprochen wurde, die "sittliche Ordnung" mit den Mitteln des Strafrechts zu verteidigen. Er sollte nur noch bei sozialschädlichen Handlungen strafen dürfen. Deshalb wurde die Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter Erwachsenen in der DDR 1968 und in der Bundesrepublik 1969 aufgehoben. Die Sprecher aller im Bundestag vertretenen Parteien betonten aber bei der Verabschiedung des Gesetzes, dass damit homosexuelles Verhalten nicht gebilligt werde, sondern dass es nach wie vor moralisch verwerflich sei. Die siebziger Jahre Wegen dieses Makels der Unsittlichkeit war das Leben der Lesben und Schwulen in den siebziger Jahren noch immer sehr schwierig. Man brauchte zwar nicht mehr zu befürchten, dass die Polizei vor der Tür stehen könnte, wenn es unerwartet klingelte. Auch war es jetzt sehr viel einfacher, andere Lesben und Schwule zu treffen oder lesbische und schwule Zeitungen zu beziehen, aber ein offenes Zusammenleben als Paar war in der Regel nicht möglich. Ein Coming Out war noch immer existenzgefährdend. In den neu entstehenden Schwulengruppen engagierten sich deshalb fast nur Studenten. Die Aktionen dieser Gruppen wurden von den Behörden stark behindert. Dazu beriefen sich die Behörden auf den fortbestehenden § 175 StGB, der einvernehmliche homosexuelle Kontakte mit jungen Männern mit Strafe bedrohte, während einvernehmliche heterosexuelle Kontakte mit jungen Mädchen straffrei waren. Unter Berufung auf diese Sondervorschrift wurden z.B. Infostände von Schwulen mit der Begründung verboten, dass das Infomaterial die Jugend gefährden könne. Die achtziger Jahre Einen ganz wesentlichen Fortschritt brachte dann die AIDS-Debatte in den achtziger Jahren. Die Schwulen erkannten früh die mit AIDS verbundenen Gefahren und reagierten darauf in großer Solidarität. Sie schufen binnen kurzem ein breites Netz von Selbsthilfegruppen. Das führte bei vielen der Aktivisten zum Coming public. Dadurch begannen die Behörden sich daran zu gewöhnen, mit Männern zu verhandeln, die offen als Schwule auftraten. Die allgemeine Furcht vor AIDS wurde damals von einem Teil der Ärzte-Funktionäre und von Scharfmachern aus Bayern so instrumentalisiert, dass die Debatte zeitweilig hysterische Züge annahm. Sie bewirkte aber auch, dass nun zum ersten Mal in aller Öffentlichkeit und abends zur Hauptsendezeit des Fernsehens darüber diskutiert wurde, wie Schwule leben und wie sie sexuell mit einander umgehen. Der Ausgang dieser AIDS-Debatte ist, so meine ich, der erste große Erfolg der Schwulen im vergangenen Jahrhundert. Durch ihren engagierten, intelligenten und solidarischen Einsatz ist es gelungen, in der Bundesrepublik eine tolerante, menschliche und vernünftige AIDS-Politik zu etablieren. Als Folge der AIDS-Debatte fiel in den achtziger Jahren das Stigma der Unsittlichkeit. Der Bundesgerichtshof urteilte damals, es könne heute nicht mehr festgestellt werden, dass das Zusammenleben unverheirateter Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts als sittlich anstößig empfunden werde. Das Zusammenleben stehe deshalb als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit unter dem Schutz des Grundgesetzes. Die neunziger Jahre Aufgrund dieses Einstellungswandels konnten Lesben und Schwule nun offen als Paar zusammenleben. Das führte natürlich zu der Frage, warum Lesben und Schwulen eine Heirat weiterhin verwehrt wird. Der "Lesben- und Schwulenverband in Deutschland", der 1990 als Schwulenverband in der DDR gegründet worden ist, machte sich die Forderung nach Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule zu eigen und trug die Diskussion 1992 mit der "Aktion Standesamt" in die Öffentlichkeit. Damals versuchten rund 250 Lesben- und Schwulenpaare bei den Standesämtern das Aufgebot zu bestellen. Das wurde natürlich abgelehnt, zuletzt 1993 auch vom Bundesverfassungsgericht. Aber das Medienecho war ungeheuer. Noch nie hatte eine Aktion von Lesben und schwulen so viel Aufsehen erregt. Die heiratswilligen Lesben- und Schwulenpaare waren in allen Medien präsent. Für manche von ihnen war die "Aktion Standesamt" zugleich das öffentliche Coming out. Das Lebenspartnerschaftsgesetz und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Während die allgemeine Zustimmung zur "Homo-Ehe" 1992 noch bei rund 30 Prozent lag, wird die im August 2001 eingeführte Lebenspartnerschaft heute durchweg akzeptiert. Diese positive Entwicklung ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002 zum Lebenspartnerschaftsgesetz (BVerfGE 105, 313) offiziell festgeschrieben worden. Das Gericht hat entschieden, dass der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht hindere, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Dem Institut der Ehe drohten keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können. Damit sind die Lesben und Schwulen 53 Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland endlich als vollwertige, gleichberechtigte Bürger anerkannt worden. Die Reaktionen der Konservativen Allerdings sind Lebenspartner in wichtigen Lebensbereichen tatsächlich noch nicht mit Ehegatten gleichgestellt. Das wird von den Konservativen in der CDU/CSU abgelehnt. Die Konservativen möchten das Rad der Geschichte zurückdrehen. Sie können zwar nicht verhindern, dass sich die gesellschaftlichen Verhältnisse ändern. Aber sobald die Gesetze an die geänderten Verhältnisse angepasst werden sollen, erwacht ihre Gegenwehr. Sie wollen verhindern, dass die Veränderungen offiziell abgesegnet werden. Das erklärt, warum der Widerstand der Konservativen gegen die Lebenspartnerschaft noch immer so stark ist. Mit ihrer rechtlichen Anerkennung ist (auch) dokumentiert worden, dass die Ehe nicht mehr das ist, was sie vor fünfzig Jahren einmal war: Die einzige, lebenslange Partnerschaft und der einzige Raum, in dem Sex legal stattfinden durfte. Deshalb sind für die konservativen Christen und für den Papst nicht die vielen Kriege und die zahllosen Kinder, die tagtäglich verhungern, das größte Problem. Ihr Hauptproblem ist der Kampf gegen die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften. Daran messen sie die Rechtgläubigkeit der Christen. Auch bei unseren konservativen Parlamentariern ist noch viel von diesem Geist lebendig. Sie handeln und urteilen nach dem Motto: Wenn wir schon die Lebenspartnerschaft nicht verhindern konnten, sollen "die" wenigstens keine gleichen Rechte erhalten. Bei der CDU/CSU kommt hinzu, dass viele Parlamentarier meinen, die SPD habe ihre Positionen in der großen Koalition besser durchsetzen können als die CDU/CSU. Genannt werden in diesem Zusammenhang immer wieder die Zustimmung der CDU/CSU zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, gegen das sie im Wahlkampf heftig polemisiert hatte, und die "Gesundheitsreform". Seitdem gilt in der CDU/CSU die Parole: Keine weitere Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten. Die Partei blockiert zur Zeit selbst rein formale Gesetzesänderungen, bei denen es lediglich um Folgeänderungen geht. Bisher hatte die CDU/CSU solche Änderungen ohne weiteres passieren lassen. Eine erste Änderung scheint jetzt bei der Erbschaftssteuerreform möglich. Die Arbeitsgruppe des Koalitionsausschusses hat sich darauf verständigt, dass Lebenspartner bei den Freibeträgen mit Ehegatten gleichgestellt werden sollen. Aber das ist noch nicht sicher. Das Gesetz muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Bei den Gerichten erleben wir dasselbe. Alle Klagen auf Gleichstellung werden ohne viel Begründungsaufwand abgewiesen. Unsere Hoffnung ist jetzt der Europäische Gerichtshof, bei dem eine Vorlegungssache zur Frage der Gleichstellung verpartnerter Beschäftigter mit verheirateten Beschäftigten beim Arbeitsentgelt anhängig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dagegen eine Verfassungsbeschwerde zum Familienzuschlag verpartnerter Beamten nicht angenommen. Solche Nichtannahmebeschlüsse werden von drei Verfassungsrichtern gefällt. Weitere Verfassungsbeschwerden sind noch anhängig und zwar bei beiden Senaten des Bundesverfassungsgerichts. Wie diese Verfassungsbeschwerden ausgehen werden, ist noch offen. Die Senate des Bundesverfassungsgerichts entscheiden, wenn eine Verfassungsbeschwerde angenommen worden ist, in der Besetzung mit acht Richtern. Bei der Entscheidung über das Lebenspartnerschaftsgesetz hatten fünf Richter für uns und drei gegen uns gestimmt. Meine eigene Geschichte Das Bundesverfassungsgericht hat ja noch viel gutzumachen. Wenn es 1957 die damalige wütende Strafverfolgung der Homosexuellen nicht gebilligt hätte, wäre mein Leben sicher anders verlaufen. Ich bin in einem sehr konservativen katholischen Milieu groß geworden, in dem sich die Sexualaufklärung in Hinweisen auf die Bienen und die Blumen erschöpften. Ich habe zwar schon als Junge gemerkt, dass mich Männer faszinieren, aber für mich war selbstverständlich, dass alle Menschen heterosexuell sind und dass es sich bei homosexuellen Handlungen um kriminelle und amoralische Abirrungen handelt. Auch waren in dem katholischen Milieu, in dem ich aufgewachsen bin, voreheliche sexuelle Erfahrungen nicht denkbar. Ich bin infolgedessen in einer Ehe gelandet, an der ich dann zwanzig Jahre lang eisern festgehalten habe. Mir ist es zwar nach meinem Coming out gelungen, den Bruch mit meiner Familie zu vermeiden. Aber mein Leben war insgesamt nicht einfach. Deshalb habe ich mir nach meinem Coming out vorgenommen, etwas dafür zu tun, dass sich solche unsinnigen Lebensläufe nicht immer neu wiederholen. Das ist mir und meinen Freunden und Mitstreitern in erstaunlichem Maß gelungen. Heute hat Hamburg einen schwulen Ersten Bürgermeister. Als 1985 die Presse über mein Coming out berichtete, hat der damalige Bundesjustizminister noch prüfen lassen, ob gegen mich ein Disziplinarverfahren durchgeführt werden kann.Zu unsern Mitstreitern in den letzten zehn Jahren gehörte auch der BEFAH. Seine frühere Vorsitzende, Frau Pusch, hat uns zu vielen Gesprächen mit Politikern begleitet und diese als "Mutter" sehr beeindruckt. Wir wünschen uns natürlich, dass diese gute Zusammenarbeit weitergeht. |
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([*] Statt "die BEFAH" wurde stets die richtige Bezeichnung "der BEFAH" gewählt.)
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Zivilcouragepreis für Manfred Bruns
Der CSD Berlin e.V. verleiht seit 2001 den Zivilcouragepreis an Personen und Einrichtungen, die sich für die Belange von Minderheiten in besonderem Maße eingesetzt haben, ganz im Sinne einer diskriminierungsfreien europäischen Gesellschaft. Einer der Preisträger für die Zivilcouragepreise 2008 war Manfred Bruns.
Der frühere Bundesanwalt am Bundesgerichtshof, geboren 1934 in Linz am Rhein, ist das rechtswissenschaftliche und bürgerrechtliche Gehirn der Bewegung. Als Jurist aus den Reihen des Lesben- und Schwulenverbandes hat er einer Fülle von heterosexuell gläubigen Gerichtsinstanzen in der Bundesrepublik das Fürchten gelehrt. Bruns, Vater dreier Kinder aus seinem heterosexuellen Vorleben, hat all dieser Engagements wegen das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse sowie die Magnus-Hirschfeld-Medaille für seine Verdienste um die Sexualreform, in erster Linie im Kampf für das Gesetz um Eingetragene Lebenspartnerschaften, erhalten. Er lebt fest liiert in Karlsruhe.
(Nach einer Mitteilung des CSD Berlin. - Weitere PreisträgerInnen waren die Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein, die Schauspielerin Maren Kroymann, der Sonntagsclub-Geschäftsführer Michael Unger und die Schweiz für ihr Partnerschaftsgesetz.)
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© Manfred Bruns, BEFAH e.V. & VEHN e.V. 10.08.2008 - letzte Änderung am 15.10.2008