Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Mai 2008, wonach verheiratete Transsexuelle nach einem rechtlichen Geschlechtswechsel ihre Ehe weiterführen dürfen, weil auch für diese Ehepaare der grundgesetzlich garantierte Schutz von Ehe und Familie gilt, wurde mit mehr als einjähriger Verspätung im Transsexuellen-Gesetz-Änderungsgesetz (TSG-ÄndG) (*) umgesetzt. Seit jenem Urteil gibt es gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland! Eine umfassende Reform des TSG mit dem Ziel des Abbaus bürokratischer Hürden und von Diskriminierungen sowie einer Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung, Beratung und Begleitung steht aber nach Meinung von Betroffenen und des LSVD noch aus.
(Es folgt ein Auszug aus einem Artikel in "out! - Zeitschrift des Jugendnetzwerk Lambda e.V.",
Ausgabe 10, Herbst 2009, S. 8:)
... Dank des 1980 in Kraft getretenen Transsexuellengesetzes (TSG) können Transsexuelle in zwei parallelen Schritten die Angleichung ihres biologischen Geschlechts an das gefühlte Geschlecht vollziehen. Zum juristischen Weg zählen die Vornamensänderung, die sogenannte "Kleine Lösung", und die Personenstandsänderung. Die Änderung des Vornamens kann formlos bei Gericht beantragt werden. Zwei Gutachten und einen kurzen Gerichtstermin später kann sich der Transmann oder die Transfrau endlich auch offiziell mit seinem / ihrem neuen Namen vorstellen. Bis es soweit ist, vergehen leider oft Monate und die Kosten für Gutachten summieren sich auf mehrere hundert Euro. Auch für eine Personenstandsänderung, bei der das Geschlecht im Stammblatt geändert wird, sind wieder zwei Gutachten nötig. Um den Geschlechtseintrag anzupassen, muss die Person zusätzlich dauerhaft fortpflanzungsunfähig sein und sich außerdem einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen haben.
Vor einer körperlichen Angleichung steht zunächst eine mindestens zwölfmonatige Therapie. "Die ist sicher nicht bei allen nötig, aber die Krankenkassen bestehen darauf", kritisiert ... [ein Betroffener]. "Sonst übernehmen sie die Kosten nicht." Vor allem jüngere Transsexuelle hätten vor diesem Schritt aber große Angst, weil sie befürchten, "geheilt" werden zu sollen.
Die ersten körperlichen Veränderungen setzen ein, sobald ein Endokrinologe auf Anweisung des_der Psychologen_in Hormone verschreibt. Stimme, Statur und Haarwuchs verändern sich, man fühlt sich anders, wirkt verändert. Hat die Krankenkasse eine geschlechtsangleichende Operation bewilligt, folgt dann der nächste Schritt: In ein bis zwei Operationen werden Transmännern Brust, Gebärmutter und Eierstöcke, Transfrauen Hoden und Penis entfernt. Der Penisaufbau bei Transmännern muss extra beantragt werden und erfordert noch einmal etwa zwei bis vier OPs.
(Der Gesetzestext in der Fassung vom 17.07.2009 sowie ein nichtamtliches Inhaltsverzeichnis stehen hier als pdf-Dateien (*) zur Verfügung. - Als juristischen Laien verwundert es dabei den Internetredakteur, dass in den "Übergangsbestimmungen" [§16 (2)] nicht auch die verfassungswidrige Bestimmung zur Eheauflösung gestrichen wurde, aber vielleicht liegt das ja daran, dass es sich dabei eben nur um "Übergangsbestimmungen" handelt.)
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© 2010 HuK Hannover e.V. - letzte Änderung am 22.03.2010