Wissenswertes



Der lange Weg - 1988 bis 2001 - zur Lebenspartnerschaft
(und weiter bis zum 01.01.2005)


I. Der Kampf um die Öffnung der Ehe

Der Kampf um die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule begann 1988. Damals haben die jetzigen LSVD-Vorstandsmitglieder Volker Beck, Günter Dworek und Manfred Bruns ein Papier veröffentlicht, in dem zum ersten Mal diese Forderung erhoben wurde.

Gründe:

Die Reaktion von Jutta Österle-Schwerin - Lesbenring: "Macht die Mottenkiste zu! Die Ehe ist überholt, und es ist kontraproduktiv, nicht ihre Abschaffung, sondern ihre Ausdehnung auf Lesben und Schwule zu fordern. Dadurch werden die diskriminierenden patriarchalischen heterosexuellen Familienstrukturen auf die Lebensgemeinschaften der Lesben und Schwulen übertragen."

Dem stellten Bruns, Beck u.a. - damals noch im Bundesverband Homosexualität (BVH) - gegenüber:


II. Verlauf der Diskussion

Hauptsächlich folgende Gründe der Diskriminierung wurden angeführt:

... dass das Eheverbot für Lesben und Schwule eine schwerwiegende Diskriminierung darstellt,

... dass die Einbeziehung der Lesben und Schwulen in das neue Rechtsinstitut der "Nichtehelichen Lebensgemeinschaft" und die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule politisch einfacher durchzusetzen sind als der Abbau der sich aus dem Eheverbot ergebenden vielfachen und schwerwiegenden Rechtsnachteile durch Einzelregelungen und

... dass sich die gesetzliche Anerkennung lesbischer und schwuler Lebensgemeinschaften auf die Emanzipationsbemühungen der Homosexuellen ähnlich segensreich auswirken wird wie die Reform des Sexualstrafrechts von 1969/73.

Von der Gegenseite wurde und wird dagegen vor allem vorgebracht:

... dass die Ehe überholt und dass es deshalb kontraproduktiv ist, nicht ihre Abschaffung, sondern ihre Ausdehnung auf Lesben und Schwule zu fordern,

... dass die Forderungen promiskuitiv oder allein lebende Lesben und Schwule ausgrenzen und zur Entsolidarisierung und Spaltung der Lesben- und Schwulenbewegung führen werden,

... dass die Forderungen zur Diffamierung promiskuitiv lebender Schwuler als "AIDS-Schleudern" beitragen werden und dass die mit dem Eheverbot verbundenen Rechtsnachteile auch durch Einzelregelungen beseitigt werden können.

Ungeheurer Medienerfolg

1992 streicht die WHO Homosexualität aus ihrer "Internationalen Liste für Krankheiten." Im August findet die Aktion Standesamt statt. Seitdem ist den Medien bewusst, wie rechtlos lesbische und schwule Partnerschaften sind. Von 1992 bis heute ist die Zustimmung der Allgemeinheit zur "Homo-Ehe" von ca. 30% auf über 60% gestiegen, weil der SVD und die anderen bundesweiten Organisationen, nämlich die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ), Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare (SLP), Völklinger Kreis - Gay Manager (VK), Homosexuelle und Kirche (HuK) und der Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen (BEFAH) mit dem Thema in der Öffentlichkeit fortwährend präsent waren.

1993 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die Geschlechterverschiedenheit zu den prägenden Merkmalen einer Ehe gehöre, weswegen die Ehe für homosexuelle Paare nicht geöffnet werden kann. Immerhin stellt das BVerfG fest, dass gleichgeschlechtliche Paare benachteiligt sind, und deshalb sei der Gesetzgeber aufgefordert, ein Rechtsinstitut neben der Ehe zu schaffen.

1994 hat sich der BVH aufgelöst. Der Lesbenring ist politisch weitgehend inaktiv. Viele Lesben sind in den - sich seit 1998 offiziell so nennenden - LSVD eingetreten. Heute wird das Projekt "Lebenspartnerschaft" von der ganz überwiegenden Mehrheit der Lesben und Schwulen als "Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsprojekt" begriffen und bejaht und zwar ganz unabhängig davon, ob die Betroffenen eine Lebenspartnerschaft eingehen wollen oder nicht. Der § 175 wird in der Rechtssprechung gegenstandslos.

1997 werden "100 Jahre Schwulenbewegung" gefeiert. In Hamburg beschließt die Rot-Grüne Koalition, dass sich homosexuelle Paare kommunal registrieren lassen können.


III. Diskussion in der Öffentlichkeit


IV. Wie hätte man die Forderungen umsetzen können?

Am 10. November 2000 war das Lebenspartnerschaftsgesetz im Bundestag verabschiedet worden. Bei der Abstimmung im Bundesrat am 01. Dezember 2000 wurde der zustimmungspflichtige Teil (Lebenspartnerschafts- ergänzungsgesetz) von der CDU-Ländermehrheit gekippt.

Der Bundespräsident Johannes Rau unterzeichnete am 16. Februar 2001 das "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften."

Die Bayerische- und Sächsische Staatsregierung riefen das Bundesverfassungsgericht an, mit der Zielvorgabe, eine einstweilige Anordnung - zur Aussetzung des LPartG - zu erlassen. Das BVerfG lehnte - IM NAMEN DES VOLKES - in mündlicher Verhandlung, am 18. Juli 2001, den Antrag ab.

Das Gesetz trat am 01. August 2001 in Kraft.

Deutschlands erste "Homo-Ehe" - in Hannover!         Deutschlands erste "Lesben-Ehe" - in Hannover!

Bereits am frühen Morgen des 01. August 2001 wurde das Gesetz dann praktische Realität: Das erste homosexuelle Paar Deutschlands - ein Männerpaar - wurde standesamtlich getraut - in Hannover (!!!); das erste lesbische Paar übrigens ebenfalls. (Fotos von der Homepage des niedersächsischen Sozialministeriums; vgl. die Liste unserer Links)

In seinem endgültigen Urteil vom 17. Juli 2002 stellte das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des LPartG mit dem Grundgesetz ausdrücklich fest und verneinte ein sogenanntes "Abstandsgebot" zur Ehe.

Zum 01.01.2005 wurde das LPartG dann erstmals durch eine Novellierung nachgebessert - vergleiche die Details in Abschnitt V.


V. Inhalt des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Das Gesetz regelt folgende Bereiche:

Die Schaffung eines "familienrechtlichen Instituts" der Eingetragenen Lebenspartnerschaft und die daran anschließenden familienrechtlichen Regelungen:

Weitere wichtige Rechtsfolgen sind:

Mit der Novellierung des LPartG zum 01.01.2005 (vergleiche aktuelle Meldungen in Abschnitt VII) sind außerdem geregelt:

Offen geblieben sind als Folge der Ablehnung des Lebenspartnerschaftsgesetz-Ergänzungsgesetzes (LPartGErG) durch den Bundesrat:

Der Inhalt des Entwurfs des LPartGErG ergibt sich aus dem zweiten Teil der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses.

Nota bene: Beim § 175 StGB hat es bis zum ersten Erfolg (Aufhebung der Strafbarkeit einvernehmlicher homosexueller Handlungen 1968/1969) fast hundert Jahre gedauert, beim Lebenspartnerschaftsgesetz nur rund 12 Jahre.



VI. Zum Gesetzestext

Lebenspartnerschaftsgesetz - Gesetzestext [Fassung 2001] als pdf-Datei (*)

Stichwortverzeichnis zum Lebenspartnerschaftsgesetz, Fassung 2001, (pdf-Datei) (*)

Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz, (pdf-Datei) (*)

Sie finden hier das Gesetz sowie ein Stichwortverzeichnis dazu, beides als pdf-Dateien (ferner jetzt noch das Niedersächsische Ausführungsgesetz). Zum Lesen benötigen Sie den Acrobat Reader. Ist Ihnen die gesuchte Stelle im Gesetzestext nicht bekannt, empfiehlt es sich, zuerst in das Stichwortverzeichnis zu schauen. Dieses bezieht sich jedoch auf die erste, seit dem 01.08.2001 geltende Fassung. - Die Neufassung (das ab 01.01. 2005 geltende Überarbeitungsgesetz) bieten wir nachfolgend :

LebenspartnerschaftsÜberarbeitungsgesetz. (pdf-Datei (*))

(*) Den Acrobat Reader dazu können Sie über diesen Link kostenlos herunterladen!



VII. Zur aktuellen Situation und zur Diskussion um das Ergänzungsgesetz

Auf unserer Aktuell-Seite (oder hier als ergänzende Dokumente) finden Sie folgende Schreiben:



VIII. Ratgeber des LSVD zum Lebenspartnerschaftsrecht

Der LSVD hat Anfang 2006 eine Neuauflage seines Rechtsratgebers "Lebenspartnerschaftsrecht" herausgegeben. Sie kann beim Kölner Büro des LSVD bestellt werden, am besten über das Bestellformular für LSVD-Materialien http://www.typo3.lsvd.de/86.0.html#691 oder per eMail an lsvd@lsvd.de.Es besteht auch die Möglichkeit, die Broschüre als PDF-Datei (4,9 MB) (*) vom Server des LSVD herunterzuladen:
http://www.typo3.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/lpartg/Rechtsratgeber.pdf.

(*) Den Acrobat Reader dazu können Sie über diesen Link kostenlos herunterladen!

Der Rechtsratgeber ist vom Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend gefördert worden und wird deshalb kostenlos abgegeben. Der LSVD bittet allerdings um eine Spende zur Finanzierung des Eigenanteils:
https://secure.spendenbank.de/kreditkarten/karte.php?oid=9288996&langID=1&other_lang=true.


Autor: Frank-Gerald mit dankenswerten Daten von Manfred Bruns, LSVD-Sprecher, aktualisiert und ergänzt von Bernd König. - Der Internetredakteur der HuK Hannover bleibt auch weiterhin bemüht, den aktuellen Sachstand hier einzuarbeiten.

[ Zurück zum Seitenanfang ]     [ zurück zur Übersicht ]

[ Drucker Diese Seite ausdrucken ]

[ Für "Seiteneinsteiger":  Neustart unserer Seite mit Menü & Sitemap  ]


© 2001 HuK Hannover e.V. - letzte Änderung am 06.02.2010