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Besuch der Auschwitz-Prozess-Ausstellung im Niedersächsischen Landtag

Logo der Ausstellung mit der Bezeichnung `4 Ks 2/63´ und einem gelb-orange eingefärbten Foto aus der Gerichtsverhandlung mit mehreren Personen und der Karte des Lagers Auschwitz im Hintergrund

 

Eine Gruppe aus Mitgliedern der HSH, des VEHN und der HuK Hannover besuchte am 15. Februar 2009 die Ausstellung " 4 Ks 2/63 - Zur Wiederherstellung des Rechts: Auschwitz-Prozess - Bergen-Belsen-Prozess " im Niedersächsischen Landtag.

Die bereits in anderen Städten gezeigte Ausstellung fand vom 27.01. bis 25.02.2009 statt und wurde speziell in Hannover durch Info-Säulen zum Bergen-Belsen-Prozess 1945 ergänzt. Unsere Gruppe führte der Historiker (und VEHN-Mitglied) Christian-Alexander Wäldner.


[ Zur Einladung zur Führung (pdf-Datei! (*)) ]

(*) Den Acrobat Reader dazu können Sie über diesen Link kostenlos herunterladen!

Der (erste) Bergen-Belsen-Prozess vom September bis November 1945 fand vor einem britischen Militärgericht in Lüneburg statt und hatte auch in Auschwitz verübte Verbrechen zum Gegenstand, da verschiedene SS-Leute von dort noch im Dezember 1944 nach Bergen-Belsen versetzt worden waren, so etwa der Kommandant des KZ Auschwitz-Birkenau, Josef Kramer. So macht es Sinn, dass in Ergänzung der vom Fritz-Bauer-Institut erstellten Ausstellung seitlich im Lichthof des Landtags Informations-Stelen zu Bergen-Belsen untergebracht sind und die Ausstellung gleichsam eröffnen. (Zu Bergen-Belsen vergleiche auch unsere ausführliche Aktuell-Themenseite vom 1. Dezember 2007.)

Die eigentliche Ausstellung schließt daran an mit Informationen zu den wichtigsten nachfolgenden Prozessen, nämlich dem Nürnberger Hauptkriegsverbrecher-Prozess vor dem internationalen Militärtribunal (Oktober 1945 - Oktober 1946), bei dem die noch lebenden Führungsfiguren des "Dritten Reiches" vor Gericht standen (so u.a. Göring, Rosenberg, Rudolf Heß, Julius Streicher, Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Baldur von Schirach, Großadmiral Karl Dönitz und Albert Speer), dem Warschauer Prozess gegen den Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß 1947, dem Ulmer Einsatzgruppen-Prozess vom Sommer 1958 und dem Jerusalemer Eichmann-Prozess 1961.

Die vier Einsatzgruppen der SS waren zusammen nur etwa 3.000 Mann stark (darunter etwa 30 promovierte Akademiker als Anführer), führten aber unter dem Deckmantel, das Gebiet hinter der Front zu "befrieden" und die kämpfende Truppe vor Sabotage und Partisanen zu schützen, den ideologisch begründeten Vernichtungskrieg mit dem Ziel der Ausrottung der "Fremdvölkischen im Osten" und ermordeten rund 1,5 Millionen Menschen - Massenmorde in einem Ausmaß, das neben der gleichsam im industriellen Maßstab organisierten Massentötung in den Gaskammern im öffentlichen Bewusstsein oftmals eher unterschätzt wird. Dass es neun Jahre dauerte, bis sich ein deutsches Gericht mit diesen Verbrechen befasste, lag vor allem an der weitgehenden personellen Kontinuität der Justizbehörden mit denen der Nazi-Zeit. Dies führte dann auch zu der sogenannten Gehilfenrechtsprechung, die alle Täter außer Hitler (der sich ja rechtzeitig durch Selbstmord der Verantwortung entzogen hatte) als bloße Befehlsempfänger (ab)qualifizierte und somit alles auf den totalitären Staatsapparat abschob: "Ein Täter und 60 Millionen Gehilfen", wie es in einem sarkastischen Kommentar hieß. So blieben auch hier die Strafen unverhältnismäßig milde - maximal 15 Jahre Zuchthaus, und das auch nur in zwei Fällen!

Auch Adolf Eichmann, der Organisator der Massentransporte europäischer Juden in die Vernichtungslager, verteidigte sich damit, nur Befehle ausgeführt zu haben. Er war von einem Überlebenden des KZ Dachau in seinem Versteck in Argentinien erkannt worden, der dies dem hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer mitteilte. Dieser informierte daraufhin den israelischen Geheimdienst, der Eichmann 1960 aus Argentinien entführte. (Dort hatte er fünf Jahre zuvor in einem aufgezeichneten Interview mit einem ehemaligen SS-Führer noch bedauert, dass es nicht gelungen sei, alle damals angenommenen 10,3 Millionen Juden zu ermorden. - Das [Fernseh-]Bild Eichmanns beim Prozess, in seiner Panzerglas-Kabine und mit zwei Polizisten im Rücken, zählt zu den frühesten Erinnerungen des Internetredakteurs zum Zeitgeschehen.) Eichmann wurde zum Tode verurteilt und im Mai 1962 gehenkt. Peinlich für die Bundesrepublik - und im Prozess deswegen mühsam ausgeklammert - sei es gewesen, so Christian-Alexander, dass einer ihrer höchstrangigen Beamten, der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Hans Globke (ohnehin immer wieder - zu Recht - in den Medien angegriffen wegen seines Kommentars zu den Nürnberger Rassegesetzen der Nazis von 1935) zeitweise der Dienstvorgesetzte Eichmanns gewesen sein soll.

Vor den Ausstellungsteilen, die sich mit dem Prozess selbst befassen und die mit einer großformatigen Reproduktion einer Skizze der Situation im Gerichtssaal eingeleitet werden - siehe das dritte der folgenden Fotos - werden dann noch einmal die Hauptfiguren des Naziregimes im Bild vorgestellt - jene Personen, denen viele Deutsche nach dem Kriege am liebsten die alleinige Verantwortung für all die Verbrechen angelastet hätten. Irgendwie interessant am Rande ist dabei, dass das Foto Hitlers genau in der seiner Körpergröße entsprechenden Position angebracht ist und somit zum Vergleich herausfordert; der Schreiber dieser Zeilen, mit 174-172 cm laut Personalausweis bzw. Pass selbst nicht gerade groß, hätte demnach im Gegenüber [Gott bewahre!] auf den um etwa einen Kopf kleineren Diktator noch herabgeblickt - also ist auch Hitler eines von vielen Beispielen, dass Tyrannen nicht selten eher kleinwüchsig waren.)

Ein Teil der Gruppe beim Referat von Christian-Alexander

Ein Teil der Gruppe beim Referat von Christian-Alexander

Unsere Gruppe (ohne Rainer Hoffschildt, der das Foto schoss).

Unsere Gruppe (ohne Rainer Hoffschildt, der das Foto schoss).

Große Übersichtszeichnung vom Prozess

Große Übersichtszeichnung vom Prozess


Das Zustandekommen des Frankfurter Auschwitz-Prozesses von 1963 bis 1965 ist vor allem das Verdienst des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer (1903-1968). Wegen seiner aktiven Mitgliedschaft in der Sozialdemokratischen Partei selbst bereits im März 1933 verhaftet und für neun Monate im Konzentrationslager Heuberg und der Strafanstalt Ulm eingesperrt, überlebte er die Nazi-Zeit wie der spätere Bundeskanzler Willy Brandt (den er dort kennenlernte) im skandinavischen Exil (erst Dänemark, dann Schweden). Nach seiner Rückkehr nach Deutschland 1949 zunächst Landgerichtsdirektor und dann Generalstaatsanwalt in Braunschweig, wurde er 1956 zum hessischen Generalstaatsanwalt berufen. - Für den Prozess gegen anfangs 24, dann 20 Angeklagte, schaffte er es in einer - damals im Kalten Krieg (!) ganz ungewöhnlichen - deutsch-polnischen Zusammenarbeit, 211 Überlebende des KZ Auschwitz ausfindig zu machen und in Frankfurt aussagen zu lassen. Eine Zeugin war darunter, die unmittelbar nach der Befreiung ein offenbar von einem Mitglied der Wachmannschaften angelegtes Fotoalbum entdeckte und an sich nahm. Dessen Seiten werden in einer Diaprojektion in der Ausstellung gezeigt (*).

Dieses Album ist auch im Internet zu finden - auf einer Webseite der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Israel, die wir hiermit verlinken: (Wir danken den FreundInnen der Arbeitsgemeinschaft Hannover der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, DIG, für den Hinweis auf diesen Link.)

[ http://www1.yadvashem.org/exhibitions/album_auschwitz/mutimedia/index.html ]

(*) 2006 wurde im Nachlass eines ehemaligen amerikanischen Offiziers ein weiteres Fotoalbum aus Auschwitz entdeckt, das jedoch nur das "gesellschaftliche Leben" des führenden SS-Personals einschließlich von deren Familien dort zeigt, aber keinerlei Häftlinge. Es befindet sich nun im United States Holocaust Memorial in Washington D.C..

Zu sechs der Angeklagten gab es beispielhaft in "Angeklagten-Zellen" nähere Informationen einschließlich Tondokumenten aus der Verhandlung in den Jahren 1964 und 1965. Nur einer verbrachte später wirklich längere Zeit in Haft; die meisten kamen vorzeitig wieder frei, einer sogar als Apotheker und geachteter Bürger seiner Heimatstadt Göppingen; einer der Verurteilten lebt heute noch - inzwischen längst entlassen, unbehelligt und ist auch im Telefonbuch zu finden! - Jemand hat einmal ausgerechnet, dass jeder in Auschwitz verübte Mord mit umgerechnet 10 Minuten Haft "gesühnt" wurde! Auch wenn man bedenken muss, dass selbst der größte Massenmörder letztendlich nur mit maximal einmal lebenslänglich bestraft werden kann (auch wenn bisweilen Urteile auf z.B. "fünf mal lebenslänglich" lauten), so ist diese Diskrepanz zur Größe des Verbrechens doch irgendwie erschreckend.

Erschreckend und sehr belastend für die Zeugen war es während des Prozesses, dass die meisten Angeklagten sich nicht einmal in Haft befanden, sondern morgens ebenso wie die Zeugen - und mit diesen zusammen! - mit der Straßenbahn von ihrer jeweiligen Unterkunft in Frankfurt zum Prozess fuhren! - Nur aus heutiger Sicht merkwürdig mutet an, dass keines der damals noch lebenden homosexuellen Opfer im Prozess angehört wurde: Wie denn auch - ihre Verfolgung mittels des nationalsozialistischen Paragraphen war ja zu dieser Zeit noch im vollen Gange - ohne die geringste Spur von Unrechtsbewusstsein auf Seiten der Justiz!

Zehn Zeugen-Fotos an einem der Fenster des Landtag-Foyers Neun weitere Zeugen-Fotos an einem weiteren Fenster des Landtag-Foyers

Zeugen-Fotos an den Fenstern des Landtag-Foyers - die Zeugin oben rechts im rechten Bild war
diejenige Überlebende des KZ Auschwitz, die das Fotoalbum fand und bewahrte.

Rainer Hoffschildt bei den Fotos vom Ortstermin in Auschwitz

Rainer Hoffschildt bei den Fotos vom Ortstermin in Auschwitz


Trotz des damals sehr angespannten Ost-West-Verhältnisses schaffte es Fritz Bauer sogar, einen Lokaltermin am Ort des Geschehens zu arrangieren. Die damals eher inoffiziell erstellten Fotos trugen auch mit dazu bei (wie dieser ganze Prozess), den historischen Ort und das Geschehen dort im Bewusstsein der deutschen wie der weltweiten Öffentlichkeit zu verankern; sie sind in Auswahl (wie oben im Bild erkennbar) in der Ausstellung von der Decke hängend zu sehen.

In der oberen Etage wurde dann noch ein Ausstellungsteil zur journalistischen, literarischen und sonstigen künstlerischen Rezeption und Begleitung des Prozessgeschehens gezeigt - also der Niederschlag in Form von Presseberichten, Reportagen, Dokumentationen bis hin zum Theaterstück "Die Ermittlung - Oratorium in 11 Gesängen" von Peter Weiss, das sich an Dantes "Inferno" anlehnt und auf den Protokollen des Frankfurter Prozesses basiert. Es wurde nach seiner Fertigstellung zeitgleich in Ost- und Westdeutschland aufgeführt; eine Lesung durch Ensemblemitglieder des Schauspielhannover war neben zehn Vortragsveranstaltungen vom 27. Januar bis 25. Februar Bestandteil des Rahmenprogramms zur Ausstellung, das mit einer wissenschaftlichen Tagung am 28.02.2009 im Leibnizhaus abgeschlossen wurde.

Einem in der Ausstellung erhältlichen Informationsblatt zufolge wurden in der alten Bundesrepublik bis in die Neunziger Jahre über 100.000 Ermittlungsverfahren in Sachen Nazi-Verbrechen eingeleitet, aber nur in jedem zehnten Fall dann auch eine Hauptverhandlung eröffnet; so wurden insgesamt nur etwa 6.500 NS-Täter von westdeutschen Gerichten verurteilt.



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© VEHN e.V. & HuK Hannover e.V. 24.02.2009 - letzte Änderung am 03.02.2010