Beim Bundeselterntreffen 2009 in Stuttgart hat das Tagungshotel – eines aus der Gruppe der Telekom-Tagungshotels – einen sehr guten Eindruck gemacht und so könnte man eigentlich nur Positives sagen, wäre man nicht zufällig auf die offenbar in allen Hotels der Gruppe geübte Internet-Zensur gestoßen und darauf, dass davon auch seriöse Seiten betroffen waren wie etwa die der Ökumenischen Gemeinschaft Homosexuelle und Kirche (HuK) Hannover e.V. oder die des Landes-Dachverbandes Schwules Forum Niedersachsen e.V. (SFN), immerhin des offiziellen Ansprechpartners des niedersächsischen Sozialministeriums bei Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung schwuler Männer.
Hier dazu der "Brief"(Email)wechsel mit der Telekom:
Von: "Bernd König" [mailto:...]
Gesendet: Samstag, 16. Mai 2009
An: TT-Tagungshotel Stuttgart
Betreff: Nachfrage zum 01. bis 03. Mai
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich des Stuttgarter Bundeselterntreffens 2009 vom 1. bis 3. Mai war ich in Ihrem Hause zu Gast, das ich als in jeder Hinsicht sehr angenehm empfunden habe und in dem ich mich wirklich wohl gefühlt habe. Auch Ihr Personal habe ich als sehr freundlich und in jeder Situation hilfreich erlebt; kurzum, hätte ich wieder einmal in Stuttgart zu tun, würde ich bei Ihnen als erstes nach einer Unterkunftsmöglichkeit fragen und ich würde Ihr Haus ggf. auch gern weiterempfehlen.
Nur eine Beobachtung hat mich etwas irritiert und ich wollte mich nun im Nachhinein doch noch einmal danach erkundigen. (Bisher fand ich keine Zeit dazu; erst recht nicht vor Ort, da ich mich als Redakteur des Tagungsreaders um einige andere Dinge zu kümmern hatte ...) Und zwar musste ich bei der Nutzung des Internets im Zimmer feststellen, dass bestimmte Seiten dort nicht erreichbar waren; der Zugang sei verboten, teilte der Bildschirm mit. Das betraf Seiten des schwul-lesbischen bundesweiten Internet-Netzwerks gay-web.de mit Hauptsitz Hamburg, eines nichtkommerziellen sozialen Community-Projektes, bei dem deutschlandweit viele Vereine, Gruppen und Institutionen ihre Homepage eingestellt haben. Andere lesbisch-schwule Webseiten waren hingegen durchaus erreichbar, so etwa die des Veranstalters BEFAH [andernfalls wäre es ja wohl auch "noch schöner" gewesen!], die der Akademie Waldschlösschen bei Göttingen oder auch meine einschlägige Privatseite.
Vergeblich zu erreichen versuchte ich bei gay-web.de die Seiten der Ökumenischen Gemeinschaft Homosexuelle und Kirche HuK Hannover e.V. (das ist die rechtlich selbstständige größte Regionalgruppe der bundesweiten HuK) und des Vereins zur Erforschung der Geschichte der Homosexuellen in Niedersachsen VEHN e.V. (der u.a. Mitglied im Netzwerk Erinnerung und Zukunft der Region Hannover ist - wie unsere Landeshauptstadt selbst und die Gebietskörperschaft Region Hannover - und auch im Fachwissenschaftlichen Beirat der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten vertreten ist) sowie die Seite des Landes-Dachverbandes SFN (Schwules Forum Niedersachsen - der Partner des nds. Sozialministeriums bei der Verteilung der Landesmittel für Antidiskriminierungsarbeit). Ich hätte gern einmal diese Seiten, die ich als Webmaster betreue, auf einem Bildschirm mit einem solch breiten Querformat gesehen.
Die bei gay-web.de ressortierenden Homepages sind in der Regel die solcher Vereine und Institutionen, dazu vereinzelt auch die von lesbischen und schwulen KünstlerInnen, die zum Teil auch schon bei früheren Bundeselterntreffen aufgetreten sind. Ich hätte ja durchaus Verständnis dafür, wenn Sie z.B. ausgesprochene Pornoseiten sperren sollten; aber für eine etwaige Zensur solcher gesellschafts- (und u.a. auch kirchen-) politisch ausgerichteter Seiten würde mir dann doch das Verständnis fehlen.
In der Hoffnung, dass Sie das aufklären können, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernd König
<...DL...@telekom.de> schrieb:
Sehr geehrter Herr König,
das Tagungsmanagement hat uns Ihre Nachfrage weitergeleitet.
Nach Rücksprache mit unseren IT-Spezialisten kann ich Ihnen folgende Information zur Sachlage weitergeben:
Die Seitenaufrufe durchlaufen einen Contentfilter, der eine grosse Anzahl an IP-Adressen bzw. URL's hat. Außerdem wird nach "Schlagworten" gefiltert und alles, was mit Pornografie und illegalen Seiten zu tun hat. Wenn nun eine pornografische Seite nicht gefiltert wird, kann es in den nächsten Tagen schon anders aussehen, da der Contentfilter nächtlich aktualisiert wird.
Wahrscheinlich haben sich "Schlagworte" auf Ihren Seiten befunden, die der Filter nicht durchlässt. Die Filtervorgaben wurden durch unsere Geschäftsleitung aufgestellt und aktiviert. Wir möchten Sie jedoch bitten, dies nicht als diskriminierend anszusehen. Die Deutsche Telekom selbst hat für homosexuelle Mitarbeiter eine eigene Seite ins Leben gerufen, auf der sich die Kolleginnen und Kollegen untereinander austauschen.
Die Filterung betrifft alle Telekom Tagungshotels, somit auch die Internetzugänge der Hotelzimmer.
Wir bedauern es sehr, dass Sie über unsere Internetzugänge nicht alle Seiten aktivieren konnten, bitten aber um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
D L
Deutsche Telekom Training GmbH
Telekom Tagungshotels
Projekt VAM&S
Qualitätsmanagement
(Es folgt die Anschrift)
Entgegnung auf die Antwort:
Absender: "Bernd König" <...>
Empfänger: <...DL...@telekom.de>
Datum: 27. May 2009 23:18
Betreff: Re: Ihre Nachfrage zum 01. bis 03. Mai
Sehr geehrte Frau L,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort auf meine Anfrage; leider komme ich erst jetzt dazu, darauf zu reagieren. Grundsätzlich habe ich ja durchaus Verständnis dafür, wenn Sie "Pornografie und illegale Seiten" herausfiltern. Wenn dabei jedoch ein ganzes "Netzwerk" von Webseiten mit seriösen gesellschaftspolitischen, sozialen, kirchenpolitischen und künstlerischen Inhalten, wie es den Anschein hat (nämlich gay-web.de), dadurch einer Zensur zum Opfer fällt, obwohl dort - dessen bin ich mir relativ sicher - keine derartigen zu beanstandenden Inhalte zu finden sind, dann sollte Ihr Contentfilter vielleicht doch einmal daraufhin überprüft werden, was er da so macht. Es wäre dann vielleicht auch ganz sinnvoll, einschlägig versierte homosexuelle Mitarbeiter mit dieser Aufgabe zu betrauen, falls möglich. Bitte werten Sie mein nochmaliges Schreiben als Anregung in diesem Sinne.
Auch könnte man sich überlegen, falls Ihr Contentfilter ein strukturelles Problem in diesem Bereich hat, gay-web.de grundsätzlich freizuschalten, außer für einzelne dort eingestellte Homepages, wenn wirklich einmal eine zu Beanstandungen Anlass geben sollte - was ich jedoch für eher unwahrscheinlich halte. Eine Seite wie z.B. die von mir verfasste "Zur Vielfalt menschlicher Sexualität" im Bereich "Wissenswertes" der Homepage der HuK Hannover (Ökumenische Gemeinschaft Homosexuelle und Kirche e.V.) etwa, die seriöse sexualwissenschaftliche und biowissenschaftliche Informationen mit Lebenserfahrung(en) verbindet und hier in der Region, wie ich hörte, vereinzelt schon im Sexualkundeunterricht an Schulen eingesetzt wird, sollte natürlich Ihren Filter auch unbeanstandet passieren. Als überzeugter Liberaler plädiere ich im Übrigen dafür, einen solchen Filter lieber "etwas weniger scharf" einzustellen als zu riskieren, dass seriöse Inhalte zensiert werden; schließlich sind Ihre Gäste in der Regel ja erwachsene Menschen.
Nichts für ungut und mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernd König
In Anbetracht der im Mai 2009 diskutierten Pläne zur Änderung des Telemediengesetzes unterstreicht diese Beobachtung sehr deutlich die Berechtigung der dagegen im Anschluss an das Bundeselterntreffen zur Mitzeichnung auf die Server des Deutschen Bundestages gestellten Petition, für deren Unterstützung ja auch z.B. der LSVD eintrat durch seinen Link auf der Eingangsseite seiner Homepage. Um der Bedeutung und Aktualität des Problems willen sei hier daher der Inhalt und die Begründung dieser Petition wiedergegeben, deren Mitzeichnungsfrist allerdings längst abgelaufen ist - sowie das ganze Gesetzgebungsverfahren.
Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009
Wir fordern, dass der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Missbrauch als auch die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern, stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluss auf die körperliche und seelische Unversehrtheit missbrauchter Kinder.
Die Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit, die die obige Petentin sah, sehen auch die AutorInnen Trojanow und Zeh in ihrem wichtigen aktuellen Buch "Angriff auf die Freiheit", das sich mit der Gefahr des schrittweisen Abbaus unseres Rechtsstaates mit der Begründung der Abwehr terroristischer Bedrohung befasst. Auf der Seite 90 (Lizenzausgabe) heißt es dort:
"Das Bundeskriminalamt (BKA) bereitet derzeit einen Vertrag vor, der Internet-Service-Provider (ISPs) verpflichten soll, ihren Kunden den Zugang zu bestimmten Webseiten zu verwehren. Welche Webseiten das sind, steht auf einer geheimen und somit nicht rechtsmittelfähigen Liste von Domains."
Und genau das ist das Problem!
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Das Buch als Verlagsausgabe (links) und in der Lizenzausgabe der Büchergilde |
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© Bernd König & HuK Hannover e.V. Mai 2009 / 12.09.2009 - letzte Änderung am 22.02.2010