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Landessynode Rheinland stellt Lebenspartnerschaften gleich.
Bahnbrechende Entscheidung in der Evangelischen Kirche

(Presseinformation des LSVD vom 16.01.2009)

Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung für Eingetragene Lebenspartner und beim Verheiratetenzuschlag beschlossen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

<< Wir begrüßen die Entscheidung und freuen uns insbesondere, dass der Beschluss mit großer Mehrheit zustande gekommen ist. Die rheinische Kirche ist der erste Landesverbund innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der eingetragene Partnerschaften in seinen Kirchengesetzen wie Ehepaare behandelt. Wir fordern die andern 21 Gliedkirchen auf, sich dem Vorbild der Rheinländischen Landessynode anzuschließen.

Die Gleichstellung von verpartnerten Kirchenbeamtinnen und Beamten sowie Pfarrerinnen und Pfarrern ist folgerichtig und längst überfällig. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat festgestellt, dass sich Lebenspartner und Ehegatten in einer rechtlich vergleichbaren Situation befinden und daher die Gleichstellung bei der Hinterbliebenenrente notwendig ist.

Der Schritt ist ein wichtiges Zeichen auch für Politikerinnen und Politiker, die sich bislang aus vermeintlich religiösen Gründen der Gleichstellung verweigern. >>


LSVD - Pressestelle
Pressesprecherin Renate H. Rampf
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