Bis auf wenige Tage genau drei Jahre nach seiner Entschließung gegen Homophobie kritisierte das EP in einer Pressemitteilung sowie einer umfangreichen neuerlichen Entschließung zu den Grundrechten in der EU im Allgemeinen unter anderem, dass noch immer Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen diskriminiert werden und benannte die bestehenden Missstände im Detail und in sehr konkreten Worten.
In der dreiseitigen Pressemitteilung geht das EP in einem Abschnitt der Seite 2 auf das Problem der unterschiedlichen Regelungen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften in der EU ein und die sich daraus ergebenden Probleme im Hinblick auf die von der EU angestrebte Freizügigkeit. Ferner werden die publizistischen Angriffe religiöser Führer und anderer Personen des öffentlichen Lebens auf Lesben und Schwule sowie die Unterstützung der EU für den französischen UNO-Antrag thematisiert. (Ansonsten befasst sich die Pressemitteilung noch mit der Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus, mit der Kontrolle der Geheimdienste, der Diskriminierung von Roma, der Chancengleichheit für Frauen sowie der Immigration und Integration. Das Dokument stellen wir hier als pdf-Datei (*) zur Verfügung.) - Den "uns Lesben und Schwule" betreffenden Teil des am 13.01.09 beschlossenen und am darauf folgenden Tag veröffentlichten Entschließungs-Textes stellen wir hier als Auszug vor:
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der
Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
P6_TA-PROV(2009)0019 A6-0479/2008
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ...
...
37. bedauert, dass die vorgeschlagene Richtlinie wesentliche Lücken beim rechtlichen Schutz vor Diskriminierung aufweist, namentlich da sie eine große Zahl von Ausnahmen in folgenden Bereichen vorsieht: öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit und öffentliche Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeiten, Zivil- und Familienstand und Reproduktionsrechte, Bildung und Religion; ist besorgt darüber, dass durch diese "Ausweichklauseln" kein echtes Verbot der Diskriminierung besteht, sondern diese eine Kodifizierung bestehender diskriminierender Praktiken zur Folge haben können; weist die Kommission darauf hin, dass die Richtlinie die geltende Rechtsprechung im Bereich der Rechte von Lesben, Homosexuellen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT), namentlich das Urteil im Fall Maruko (8), berücksichtigen muss;
38. fordert die Kommission auf, die Agentur in die Verfahren zur Erarbeitung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung einzubeziehen, so dass diese einen wesentlichen Beitrag leisten kann, indem sie regelmäßig aktuelle und detaillierte Informationen liefert, die für die Erarbeitung zusätzlicher Rechtsvorschriften wichtig sind, und schon in der Phase der Vorbereitung von Vorschlägen von Rechtsakten die Stellungnahme der Agentur einzuholen;
39. begrüßt die Annahme des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (9) nach der politischen Einigung vom Dezember 2007; verweist auf seinen Standpunkt vom 29. November 2007 (10) , in dem es den Vorschlag befürwortet hat; fordert die Kommission auf, nach Konsultation der Agentur einen entsprechenden Rechtsakt zur Bekämpfung von Homophobie vorzuschlagen;
...
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© HuK Hannover e.V. 2009 - letzte Änderung am 31.08.2009