Aktuelles



Rechtspolitischer Jahresrückblick des LSVD

(Von Manfred Bruns -
Presseinformation des LSVD vom 30.12.2008)


Liebe Freundinnen und Freunde,

es ist üblich, am Ende des Jahres zurückzublicken. Der Rückblick fällt dieses Mal sehr positiv aus.

Besonders erfreulich ist die Reform des Erbschaftssteuerrechts, die zum 01.01.2009 in Kraft tritt. Lebenspartner sind zwar im Erbschaftssteuerrecht noch nicht voll mit Ehegatten gleichgestellt. Aber die Verbesserungen sind beachtlich. Während für Lebenspartner bisher nur ein allgemeiner Freibetrag von 5.200 € galt, beläuft sich der allgemeine Freibetrag jetzt auf 500.000 €. Hinzu kommt ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256.000 €. Außerdem braucht das Familienwohnheim nicht versteuert zu werden. Der Wert des Familienwohnheims wird nicht auf die Freibeträge angerechnet. Hinzu kommen noch weitere Verbesserungen. - Eine genauere Darstellung des neuen Erbschaftssteuerrechts findet Ihr auf unserer Webseite http://www.lsvd.de/523.0.html

Am 01.01.2009 wird auch das neue Personenstandsrecht in Kraft treten. Dann werden in allen Bundesländern außer in Baden-Württemberg und Thüringen für die Begründung der Lebenspartnerschaft die Standesämter zuständig sein und dasselbe Recht gelten. Allerdings verzögert sich die Anpassung des Landesrechts an das neue Personenstandsrecht in Brandenburg und Bayern noch etwas.

Besonders erfreulich ist, dass man sich jetzt das Standesamt, wo man getraut werden will, beliebig aussuchen kann. Nur Baden-Württemberg und Thüringen sind für die Bürger der übrigen Bundesländer Sperrgebiet und umgekehrt können die Bürger von Baden-Württemberg und Thüringen sich nicht in einem anderen Bundesland trauen lassen. - Einen Überblick über das neue Recht findet Ihr auf unserer Webseite http://www.lsvd.de/257.0.html#c1192

In den Bundesländern hat sich inzwischen ebenfalls viel getan. Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben Lebenspartner in ihrem gesamten Landesrecht mit Ehegatten gleichgestellt, Berlin, Bremen, und Mecklenburg-Vorpommern auch im Beamtenrecht (Familienzuschlag, Beihilfe und Hinterbliebenenpension), ebenso das Saarland mit Ausnahme des Familienzuschlags, die anderen in diesen Bereichen noch nicht, ausgenommen Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bei der Beihilfe. Brandenburg hat Lebenspartner im gesamten Beamtenrecht, in den übrigen Rechtsgebieten aber nur teilweise gleichgestellt. In Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sind Gesetze zur Gleichstellung von verpartnerten Beamten mit verheirateten Beamten in Vorbereitung bzw. in der Beratung. - Einen Überblick über den Stand der Gleichstellung von verpartnerten Beamten mit ihren verheirateten Kollegen findet Ihr auf unserer Webseite http://www.lsvd.de/194.0.html#c1372

Es wäre hilfreich, wenn Ihr den Innenministerien und Landtagsfraktionen von Baden-Württemberg und Thüringen Euer Unverständnis mitteilen würdet, dass diese beiden Bundesländer nicht bereit sind, ihre Standesämter ebenfalls für Lebenspartner zu öffnen.

Bei den berufsständischen Versorgungswerken der freien Berufe bröckelt der Widerstand gegen die Gleichstellung verpartnerter Mitglieder mit verheirateten Mitgliedern bei der Hinterbliebenenrente. Die Zahl der Versorgungswerke, die ihre Satzungen entsprechend ändern, nimmt zu. Außerdem haben mehrere Bundesländer auf unser Drängen in ihren Landesgesetzen die Gleichstellung vorgeschrieben. - Einen Überblick über den Stand der Gleichstellung bei den berufsständischen Versorgungswerken findet Ihr auf unserer Webseite http://www.lsvd.de/194.0.html#c5139

Es wäre hilfreich, wenn möglichst viele Betroffene bei den Satzungsversammlungen ihrer Versorgungswerke den Antrag einbringen würden, die Satzung ebenfalls zu ändern. Den Antrag könnt Ihr entlang unseres Mustertextes formulieren: http://www.lsvd.de/958.0.html . Ich bin gern bereit, ihn gegenzulesen, bevor Ihr ihn abschickt.

Sehr günstig war auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom 01.04.2008 in der Rechtssache Maruko (C-267/06), siehe http://www.lsvd.de/211.0.html#c4668. Der EuGH hat klargestellt, dass die Benachteiligung von verpartnerten Beschäftigten gegenüber verheirateten Beschäftigten beim Arbeitsentgelt eine durch die EU-Richtlinie 2000/78/EG verbotene unmittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung darstellt, wenn sich verpartnerte und verheiratete Beschäftigte hinsichtlich des streitigen Arbeitsentgelts in einer vergleichbaren Situation befinden. Die deutschen Gerichte versuchen zwar, dieses Urteil dadurch auszuhebeln, dass sie einen anderen Vergleichsmaßstab anwenden. Aber das wird ihnen auf die Dauer nicht gelingen. Beim EuGH ist eine weitere einschlägige Vorlegungssache anhängig, siehe http://www.lsvd.de/760.0.html#c3943. Wir drängen darauf, dass der EuGH dort den Maßstab für den Vergleich von Lebenspartnern und Ehegatten so präzis beschreibt, dass die deutschen Gerichte ihre Auslegungskunststücke aufgeben müssen.

Es gibt noch weitere Verbesserungen, die hier nicht alle aufgezählt werden können. Einen aktuellen Überblick über den Stand der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften findet Ihr auf unserer Webseite http://www.lsvd.de/230.0.html

Das Alles hat viele Anstrengungen gekostet, da wir nicht nur den Ministerien und Fraktionen im Bund, sondern auch in den 16 Bundesländern schreiben und zu vielen Gesprächen und Anhörungen hinreisen mussten. Das lässt einen etwas am Sinn des Föderalismus zweifeln, weil es letztlich immer wieder um dieselben Vorschriften geht, über die dann 17 Parlamente beraten und beschließen müssen.

Sehr dankbar sind wir für Eure Unterstützung durch Briefe usw., ohne die wir nicht so erfolgreich hätten sein können. Dazu zählen auch Eure Mitgliedsbeiträge, mit dem wir unseren kleinen "Apparat" finanzieren. Unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen uns sehr engagiert, kundig und wirkungsvoll.

Zum Schluss wünsche ich Euch allen ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2009,

Manfred Bruns
eMail: Manfred.Bruns@lsvd.de


LSVD - Pressestelle
Pressesprecherin Renate H. Rampf
Chausseestr. 29, 10115 Berlin
Tel.: 030 - 78 95 47 78
Fax: 030 - 78 95 47 79
E-Mail: Presse@lsvd.de
http://www.lsvd.de

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