Zur Verabschiedung der Erbschaftssteuerreform durch den Bundesrat erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
<< Die Erbschaftssteuerreform ist für lesbische und schwule Paare ein großer Fortschritt. Endlich gelten für eingetragene Lebenspartnerschaften die gleichen Freibeträge wie für heterosexuelle Ehepartner. Damit wird eine besonders gravierende rechtliche Diskriminierung abgebaut.
Bislang wurden Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie hatten nur einen Freibetrag von 5.200 Euro. Jetzt sind Lebenspartnerschaften bei den Freibeträgen Ehepaaren gleichgestellt. Endlich steht der schwule Witwer oder die lesbische Witwe nicht mehr vor einem finanziellen Abgrund. Dafür haben wir viele Jahre gekämpft.
Mit dem Beschluss des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt zur Gleichgestellung getan, aber noch nicht das Ende der Diskriminierung erreicht. Bei der Steuerklasse haben Bundestag und Bundesrat die Gleichstellung noch verweigert. Das ist eine gezielte und nicht zu rechtfertigende Diskriminierung. Wir kämpfen weiter dafür, auch diesen Rest an Ungleichbehandlung zu beseitigen. >>
Festgeschrieben: Diskriminierung im Beamtenrecht. Bereits am 12. November hatte die Bundesregierung ihr Dienstrechtsneuordnungsgesetz durchgebracht (in der Hauptsache von CDU-Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verantwortet). Danach bleiben auch künftig Lebenspartnern im Bundesdienst die Leistungen verwehrt, auf die ihre in heterosexueller Ehe verbundenen Kollegen längst Anspruch haben. "Ein schwuler Bundesbeamter erhält keinen Familienzuschlag, selbst wenn er neben dem Lebenspartner noch Kinder hat. Eine lesbische Bundesrichterin erhält keine Beihilfe für ihre kranke oder pflegebedürftige Lebenspartnerin. Wenn ein schwuler Soldat oder eine lesbische Soldatin stirbt, gibt es keine Hinterbliebenenversorgung." kritisiert der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck. Dabei gälten im Landesbeamtenrecht von immer mehr - darunter auch unions-regierten - Bundesländern für Verpartnerte die gleichen Regelungen wie für Verheiratete, seit dem 19. November beispielsweise auch im Saarland. "Aber im Bund herrscht weiter Stillstand."
Anmerkung eines juristischen Laien dazu. Nun gibt es seit dem August 2006 das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG), das ja im Wesentlichen auf den Druck der Europäischen Union zurückgeht. Es verbietet Diskriminierung von Minderheiten im Arbeitsleben und im Zivilrechtsverkehr. Insofern verpflichtet es in erster Linie die Privatwirtschaft, Angehörige von Minderheiten nicht länger zu diskriminieren, während der Staat seine Diskriminierungspraxis unbeeindruckt durch das Gesetz munter fortsetzen darf, bespielsweise durch eine gewollt diskriminierende Steuerklassen-Zuweisung im Erbschaftssteuergesetz. Allerdings gilt nach §24 das Gesetz auch für "Beamtinnen und Beamte des Bundes, ..." und laut §2 ("Anwendungsbereich") hinsichtlich eines Beschäftigungsverhältnisses ausdrücklich für "die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt ...". Nun ist beispielsweise der Familienzuschlag ja ein Bestandteil des Arbeitsentgelts und auch für Leistungen wie Beihilfe und Hinterbliebenenversorgung dürfte dies sinngemäß gelten. Als juristischer Laie schließe ich daraus, dass die im neuen Dienstrechtsneuordnungsgesetz festgeschriebene Diskriminierung von Lebenspartnern nach dem AGG rechtswidrig ist und hoffe daher, dass das Dienstrechtsneuordnungsgesetz bald einer gerichtlichen Prüfung unter- und dann in diesem Punkte zurückgezogen werden wird - es wäre ja nicht der erste derartige Fall.
Dabei gehe ich noch immer davon aus, dass das AGG gültiges Recht ist - unbeschadet des Umstandes, dass die zuständige Bundesbehörde gewissermaßen als erste Amtshandlung überhaupt deutlich zu verstehen gegeben hat, dass sie ihrer gesetzlichen Aufgabe nicht nachzukommen gedenkt - wir berichteten in unserer Homepage darüber.
Der Internetredakteur
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© LSVD & HuK Hannover e.V. 16.12.2008 - letzte Änderung am 17.12.2008