Das Bundesverfassungsgericht hat am 23.07.2008 sein Urteil vom 27.05.2008 über den Zwang zur Ehescheidung bei verheirateten Transsexuellen veröffentlicht: Für verfassungswidrig befand das Gericht die Regelung, nach der für die Änderung des Personenstandes ("große Lösung") die Scheidung einer Ehe verlangt wird. § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Transsexuellengesetzes, der die Ehelosigkeit zur Bedingung macht, muss bis zum 1. August 2009 verändert werden und ist bis dahin nicht anwendbar. - Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):
"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Sache nachdrücklich. Für die Grundrechte der Transsexuellen ist das Urteil eine sehr gute Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsänderung nicht von der Ehelosigkeit abhängig gemacht werden darf. Denn auch für Ehepaare, bei denen ein Partner während der Ehe seine Transsexualität erkennt, gilt der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie.
Bislang hat der Staat in solchen Fällen die Scheidung als Voraussetzung für die personenstandsrechtliche Anerkennung der Geschlechtsänderung verlangt, auch wenn die Ehepartner zusammenbleiben wollten. Das war menschenunwürdig. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, diese diskriminierende und verfassungswidrige Regelung schnellstmöglich zu verändern. Dabei steht nach Maßgabe des Gerichtes als Alternative offen: Den Transsexuellen eine Lebenspartnerschaft zu ermöglichen, die dem rechtlichen Status der Ehe entspricht, oder aber angesichts der geringen Zahl der Betroffenen, hinzunehmen, dass es in dieser Fallkonstellation gleichgeschlechtliche Ehen gibt.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes macht wieder einmal deutlich, wie unsinnig und lebensfremd die rechtliche Hierarchisierung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft ist. Bedauerlich ist allein, dass es das Gericht – entgegen der rechtlichen Entwicklung in vielen Nachbarländern – weiterhin als legitimes Anliegen betrachtet, die Ehe grundsätzlich nur Mann und Frau vorzubehalten."
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Volker Beck MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Bündnis 90/Grüne, erklärt dazu:
"Karlsruhe hat mit seinem Urteil zum Transsexuellenrecht eine verfassungsrechtliche Hürde zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle aus dem Weg geräumt. Deshalb sollte der Gesetzgeber spätestens in der nächsten Wahlperiode die Ehe für Lesben und Schwule öffnen. Dann könnte man auf das Lebenspartnerschaftsgesetz verzichten.
Mit dem Urteil hat Karlsruhe dazu beigetragen, dass der Geschlechtsverschiedenheit bei der Ehe keine prägende Wirkung mehr zukommt. 1993 hatte das Gericht genau mit diesem Argument die Verfassungsbeschwerden homosexueller Paare nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer hätten nicht dargetan - so rügte die damalige Kammerentscheidung -, dass der Geschlechtsverschiedenheit für das Rechtsinstitut keine prägende Wirkung mehr zukommt. Den notwendigen verfassungsrechtlichen Wandel hat das Gericht nun selbst herbeigeführt und festgestellt."
Büro Volker Beck, MdB,
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und
Menschenrechtspolitischer Sprecher
der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Telefax: 030 / 227 - 76880
Links zu den Quellen:
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-077.html
Voller Wortlaut der Entscheidung - als Webseite des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20080527_1bvl001005.html
Voller Wortlaut der Entscheidung - als pdf-Datei (*) in unserer Webseite:
Zur pdf-Version (*) der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(*) Den Acrobat Reader dazu können Sie über diesen Link kostenlos herunterladen!
Nachbemerkung (zur Ergänzung der Erklärung von Volker Beck).
Als Internetredakteur der HuK Hannover weise ich an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass international bereits zwei Verfassungsgerichte ein spezielles Lebenspartnerschaftsgesetz für Lesben und Schwule anstelle der Öffnung der Ehe als diskriminierendes Sonderrecht und damit als in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat verfassungswidrig abgelehnt haben, nämlich die Verfassungsgerichte von Südafrika und vom US-Bundesstaat Kalifornien. Auf unseren Seiten wurde bereits darüber berichtet: In Südafrika fiel diese Gerichtsentscheidung bereits im November 2005 und wurde bis Anfang 2007 in die Praxis umgesetzt. In Kalifornien fasste das Verfassungsgericht einen vergleichbaren Beschluss im Mai 2008 (was aber die Gegner gleicher Rechte für gleichgeschlechtlich liebende Menschen nicht daran hinderte, die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule per Volksentscheid wieder zu kippen! - Anmerkung im März 2010). Volker Beck MdB kommentierte dies in einer Pressemitteilung wie folgt: "Das kalifornische Gericht weist in seiner Urteilsbegründung zu recht darauf hin, dass es den Respekt und die Würde gleichgeschlechtlicher Paare schmälert, wenn man ihren Schutz dauerhaft unter einem anderen Begriff als der Ehe fasst." Oder, wie es Christian Rath in seinem Kommentar zum Artikel "Die Ehe wird transsexuell" in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 24. Juli 2008 formulierte: "Der Transsexuellenfall zeigt ..., wie willkürlich es ist, einer Lebensgemeinschaft die volle Anerkennung vorzuenthalten, nur weil die beiden Partner zufällig das gleiche Geschlecht haben." Dem ist nichts hinzuzufügen!
Bernd König
Und hier noch ein Nachtrag "aus der Praxis":
"Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz findet erfreulich schnell Anwendung. Die Amtsgerichte haben bereits in mehreren Fällen verheirateten Transsexuellen den personenstandsrechtlichen Geschlechtswechsel ermöglicht. Wir freuen uns, dass verheiratete Transsexuelle nun endlich ein selbstbestimmtes Leben führen können, ohne ihre Ehe aufgeben zu müssen."
Aus einer LSVD-Pressemitteilung vom 27.08.2008
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© LSVD, Büro Volker Beck MdB & HuK Hannover e.V. 28.07.2008 - letzte Änderung am 22.03.2010