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Antidiskriminierungsstelle mit Misstrauensvorschuss

(Von Dr. Bernd König unter Verwendung von LSVD-Presseinformationen)

Normalerweise ist jemand, der auf einem Gebiet oder in einer Funktion neu tätig wird, bemüht, so zu agieren, dass er / sie sich nach Möglichkeit bei künftigen KlientInnen oder anderen PartnerInnen einen Vertrauensvorschuss verschafft. Nicht so die neue Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die mit ihrer ersten Aktion, einem Kongress zum Thema "Wertegesellschaft als ökonomischer Faktor" am 23. April 2008, Wert darauf legte, sich das denkbar größtmögliche Misstrauen auf Seiten der potentiellen Diskriminierungsopfer aus dem lesbisch-schwulen Bereich zuzuziehen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist im Zuge des "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)" eingerichtet worden. Ihre vorrangigen Aufgaben sind die Unterstützung von Einzelpersonen, die sich in Fällen von Diskriminierung an sie wenden, die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Anti-Diskriminierung und die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zu diesem Thema (§27 AGG). Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes war diese Stelle immer noch nicht arbeitsfähig und der gemäß §30 AGG zu berufende Beirat noch nicht bestellt, was damals - im August 2007 - der LSVD zu Recht scharf kritisierte. Inzwischen sind die Mitglieder des Beirats benannt - für den LSVD und damit als Vertreter der Lesben und Schwulen ist dies der Bundesanwalt a.D. Manfred Bruns -, doch nun drängt sich der Eindruck auf, dass diesen Fachleuten aus Nichtregierungsorganisationen nur eine Alibi-Funktion zugedacht ist, aber keinerlei ernsthafte Absicht besteht, ihre Kompetenz auch im Sinne des Gesetzes zu nutzen, wie die jüngsten Ereignisse aufzeigen.

Bereits zuvor im Januar 2007 hatte es Irritationen gegeben bei der Besetzung der Leitungsposition der ADS, bei der sich Bundesfamilienministerin von der Leyen mit ihrer Kandidatin, der Juristin Dr. Martina Köppen, durchgesetzt hatte (vergleiche dazu unsere damalige Aktuell-Seite). Frau Köppen war zuvor Europabeauftragte im Büro des Bevollmächtigten der Deutschen Bischofskonferenz gewesen und hatte dort die Aufgabe, gegen die Gleichstellungspolitik der Europäischen Union zu kämpfen und Sonderrechte für die katholische Kirche einzufordern - insbesondere auch das "Recht" der Kirche zur Diskriminierung von Lesben und Schwulen. Sie hatte also stets für und keinesfalls gegen die Diskriminierung von Minderheiten gearbeitet. Da keinerlei Anzeichen oder Hinweise darauf bekannt geworden waren, dass sie womöglich über Nacht göttlich erleuchtet und gleichsam vom Saulus zum Paulus geworden sei, wurde diese Berufung in der Tat mit einigem Befremden aufgenommen.

Auf der letzten Beiratssitzung vor dem Kongress wurde dieser - so Manfred Bruns - von Frau Köppen zwar angekündigt, aber kein Wort über das Programm gesagt. Dann wäre es noch Zeit gewesen, sie darauf aufmerksam zu machen, dass die Idee, das Einleitungsreferat von Kardinal Lehmann halten zu lassen, auf Lesben und Schwule als Provokation wirken muss. "Wohlgemerkt: Es geht nicht um einen Diskussionsbeitrag von Lehmann in einer Podiumsdiskussion, sondern um den Eröffnungsvortrag, der die Teilnehmer auf das Thema Antidiskriminierung einstimmen soll." (M. Bruns im HuK-Info April-Juni 2008) Zwar hat sich Kardinal Lehmann stets "gemäßigt" geäußert und ist nicht wie der eine oder andere seiner Bischofskollegen als Hassprediger aufgefallen - und insofern ist es bedauerlich, dass gerade er da mit hineingezogen wurde. Andererseits ist er von erheblicher Mitverantwortung für den diskriminierenden Kurs seiner Kirche nicht freizusprechen:

"Als ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz verantwortet Lehmann die Erklärung des Ständigen Rates der Bischofskonferenz, dass die Eingetragene Lebenspartnerschaft mit den Loyalitätsobliegenheiten der Beschäftigten in Einrichtungen der Katholischen Kirche unvereinbar ist. In der Erklärung ist festgelegt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlassen sind, wenn sie eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, und zwar auch dann, wenn sie der Katholischen Kirche nicht angehören. Die Katholische Kirche verbietet damit lesbischen und schwulen Beschäftigten, ein demokratisch legitimiertes Rechtsinstitut zu nutzen. Diese Regelung ist moralisch verwerflich und zutiefst unsozial. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, einem schwulen Hausmeister oder einer lesbischen Krankenschwester Berufsverbote zu erteilen. Die Katholische Kirche ist einer der größten Arbeitgeber Deutschlands. Ihre sozialen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindergärten und Kindertagesstätten werden weitgehend über Steuergelder und die Entgelte der Benutzerinnen und Benutzer finanziert. Trotzdem verfolgt die Katholische Kirche Lesben und Schwule unbarmherzig." (Aus einer Pressemitteilung des LSVD)

"Aber auch Lehmann hätte wissen müssen, dass zumindest die Lesben und Schwulen sein Auftreten auf dem Kongress als Provokation empfinden werden. - Ich glaube im Übrigen, die meisten Funktionäre der Katholischen Kirche einschließlich Benedikt XVI. haben kein Empfinden dafür, welches Leid sie vielen Menschen mit ihrer doktrinären und unbarmherzigen Haltung zufügen. Sie reden zwar fortwährend von Liebe, aber tatsächlich lieben sie nicht die Menschen, sondern nur ihre Organisation." - so M. Bruns im HuK-Info. Dazu hören wir einmal Kardinal Lehmann im Originalton (zum Thema Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe): "Wenn die Annäherung an die Ehe in dieser Weise geschieht, dann muss man die Versuche einer Gleichstellung in meinen Augen in einer diskreten und menschlich annehmbaren Weise bekämpfen. Dies gilt besonders für die völlig unnötigen Parallelisierungen mit der Ehe: Gang zum Standesamt, Namensrecht wie in der Ehe, Herstellung verwandtschaftlicher Strukturen." (Zitiert aus ``Karl Lehmann: Es ist Zeit, an Gott zu denken. Ein Gespräch mit Jürgen Hoeren.´´ Herder-Verlag 2000) Ja, was ist denn das Eingehen einer Lebenspartnerschaft anderes als die "Herstellung verwandtschaftlicher Strukturen"? Wo liegt dann wirklich der Unterschied, wenn der Sohn einen anderen Mann statt einer Frau oder die Tochter eine Frau statt eines Mannes in die Familie bringt? Doch wohl allenfalls darin, dass vor dem Hintergrund jahrhundertelanger Hetze gerade und vor allem durch die Kirchen immer noch der oder die eine oder andere Onkel oder Tante sich in diesem Falle abwenden - und im schlimmsten Falle sogar immer noch die eigenen Eltern. Doch immer häufiger wird - zum Glück und Gott sei Dank - das neue Familienmitglied nicht anders aufgenommen als es im Falle einer heterosexuellen Ehe geschehen wäre. Denn im Gegensatz zu den Funktionären der Kirche redet eine wachsende Mehrheit der "Laien" nicht nur abstrakt von Liebe und Humanität, sondern lebt sie. Und da, wo die Propaganda der Kirchenoberen - jedenfalls der der Katholischen Kirche - scheinbar mit ihrer Behauptung recht bekommt, Homosexualität zerstöre die Familie (insofern sich Verwandte von den gleichgeschlechtlichen Paaren abwenden), liegt die Ursache ganz offensichtlich nicht in der Homosexualität begründet, sondern eben gerade in dieser Propaganda.

Dann kam, was wohl kaum anders zu erwarten war: "Kardinal Lehmann hat sich mit seiner Rede auf der Tagung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes als Großmeister der Diskriminierung geoutet. Statt sich gegen Diskriminierung auszusprechen und die Verantwortung der Katholischen Kirche als wirtschaftliche Macht und Arbeitgeberin anzunehmen, hat Kardinal Lehmann eine heuchlerische Ansprache gehalten. An keiner Stelle ist er auf die schweren Diskriminierungen eingegangen, die die Katholische Kirche seit Jahren praktiziert." Nur an einer einzigen Stelle in seinem zwölfseitigem Skript habe Lehmann das Thema "sexuelle Identität" erwähnt (bei der Auflistung der Diskriminierungsmerkmale) — und zwar mit einer Absage an die Gleichheit: Es gehe um "ganz verschiedene Dimensionen", zitiert ihn Günter Dworek vom LSVD. "Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) protestiert scharf dagegen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) die Bühne für einen solch heuchlerischen Auftritt bietet. Das macht deutlich, wie fadenscheinig die Arbeitsweise der ADS ist." (Nach einer weiteren Pressemitteilung des LSVD und einem Artikel von Günter Dworek in "reSPEKT!" 03/2008)

"Die ADS ist vom Gesetz her einem horizontalen Ansatz verpflichtet. Dessen Grundprinzip lautet: Bei der Bekämpfung von Diskriminierung darf es keine Diskriminierungen geben. Der horizontale Ansatz von Antidiskriminierungspolitik ist inklusiv, das Verständnis von Diskriminierung eines Kardinal Lehmann und seiner Kirche dagegen hoch selektiv. Einen weiteren Fehlgriff dieser Art sollte sich die ADS tunlichst nicht erlauben." schreibt Dworek in seinem Artikel.

"Jetzt muss Frau Köppen klargemacht werden, dass sie nicht mehr im Verbindungsbüro des Kommissariats der Deutschen Bischöfe in Brüssel sitzt, sondern in einer Antidiskriminierungsstelle, die Benachteiligte zu vertreten hat, die von der Katholischen Kirche massiv diskriminiert werden. - Ich denke, eine Frau, die so unsensibel vorgeht wie Frau Köppen, ist als Leiterin der Antidiskriminierungstelle ungeeignet." - so das Fazit von Manfred Bruns im HuK-Info.

Und was soll nun der Bürger von der ADS halten? Was, wenn er sich in einem Diskriminierungsfall an sie wenden wollte? Wird er dort überhaupt ernst genommen und geht diese neue Behörde dann auch wirklich ihrer gesetzlichen Aufgabe nach? Oder war dieser Auftakt alles andere als ein unbedachter Missgriff sondern vielmehr die "klare Ansage" an den Bürger, dass man dort gar nicht daran denkt, im Sinne des gesetzlichen Auftrags tätig zu werden? Dass die ADS vielmehr überhaupt nur geschaffen wurde, um auf Kosten des Steuerzahlers einige ParteigängerInnen der Regierung mit gut dotierten Posten zu versorgen? Oder gar, dass ihre wahre Aufgabe gerade darin liegt, das Wirksamwerden des Gesetzes zu verhindern oder zumindest zu verzögern und den Bürger, statt sein berechtiges Anliegen innerstaatlich zu unterstützen, auf den (längeren und damit faktisch aufschiebenden) Klageweg zum Europäischen Gerichtshof zu zwingen? Die ADS also als eine Art Parallele zur 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (vergleiche dessen Nichtannahmebeschluss vom 6. Mai 2008)? Sollte die Berufung von Frau Köppen gerade diese Zielsetzung unterstreichen? Dann wollen wir uns mal von Herzen auf die künftigen Niederlagen der Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH auch auf diesem Felde freuen! Schade nur, dass niemand die Verantwortlichen für all die unnötigen Kosten und "Kollateralschäden" der Rechts-Verschleppung zur Verantwortung ziehen wird - oder sollte dies dermaleinst bis zum Wähler durchdringen? Zu wünschen wäre es ja, doch realistisch ist das wohl kaum.


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© HuK Hannover e.V. 19.07.2008 - letzte Änderung am 16.12.2008