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"Stolpersteine" zur Erinnerung an Opfer des Nationalsozialismus wurden nun auch in Hannover gesetzt, nachdem Ronnenberg am 9. Mai 2005 in der Region Hannover den Anfang damit gemacht hatte (Vgl. "Orte der Erinnerung", S. 135). Dazu gab es eine Vorabendveranstaltung am 5. Dezember im Historischen Museum, bei der nach einer Begrüßung durch den Direktor des Hauses, Dr. Thomas Schwark, und den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Hannover der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Kay Schweigmann-Greve, der Initiator des Projektes und "geistige Vater der Stolpersteine", der Künstler Gunter Demnig, die Vorgeschichte und die Entwicklung seiner Idee darstellte. Oberbürgermeister Stephan Weil erläuterte seine und seines Amtsvorgängers Skepsis dem Projekt gegenüber - die auch seitens der jüdischen (Mehrheits-) Gemeinde Hannovers bestanden - und die persönliche Erfahrung in Hamburg mit dortigen Stolpersteinen, die ihn zur Änderung seiner Haltung veranlasste. Schülerinnen und Schüler der Leibnizschule trugen Texte zu den Opfern vor - darunter auch zum schwulen Zahnarzt Dr. Kenneweg - und Mitglieder der Gruppe "Mizwa", die der Liberalen Jüdischen Gemeinde zugehört, umrahmten die Veranstaltung musikalisch. (Siehe auch die mit einem Klick auf das obige Bild erreichbare Einladung [für beide Tage] - als pdf-Datei (*).)
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Fotos der Vorabendveranstaltung sowie vom Beginn der Verlegung finden Sie über den Klick auf eines der " |
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Am Nikolaustag 2007 setzte Gunter Demnig dann an elf verschiedenen Stellen in Hannover die ersten 23 Stolpersteine in unserer Stadt, darunter auch vier für Schwule. Wir stellen diese vier Männer auf dieser Seite vor:
[ Dr. Herbert Kenneweg ] [ Kurt Rampoldt ]
[ Walter Ackermann ] [ Friedrich `Friedel´ Schwarz ]
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(Die Bilder auf dieser Seite können durch Anklicken vergrößert gesehen werden.)
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Zur allgemeinen Information über das Projekt "Stolpersteine" vgl. die Webseite www.stolpersteine.com des Künstlers.
Als ich später als Erwachsene von der aktuellen Gefahr erfuhr, in der sich Homosexuelle während des Nazi-Regimes befanden, dass viele von ihnen von Gestapo und Folter bedroht waren und in Konzentrationslagern umgekommen sind, fand ich die subtile Haltung meiner Familie gegenüber Herberts Selbstmord ungerecht. Sie haben die Gefahr, in der er sich befand, auch nach dem Krieg nicht wirklich anerkannt. Aber ich kann mich nicht erinnern, mich darüber mit meiner Mutter oder auch mit meiner Schwester auseinandergesetzt zu haben. Das Thema blieb in der Luft hängen, wie viele Fragen nach dem Nationalsozialismus und der Haltung meiner Eltern dazu während dieser Zeit.
Im September 2004 las ich einen Artikel über Gunter Demnig. Ich hatte schon von seiner Arbeit mit den Stolpersteinen gehört, aber ich las zum ersten Mal, dass er sie nicht nur für Juden verlegte, sondern auch für andere Personen, die durch die Verfolgung der Nationalsozialisten ums Leben gekommen sind. Da entstand in mir die Idee, für meinen Onkel Herbert Kenneweg einen Stolperstein verlegen zu lassen. Ich schrieb eine erste Anfrage.
Ich lernte Gabi und Frank Lehmberg von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft kennen, die mich zusammen mit Rainer Hoffschildt nach Hannover einluden, um ihnen etwas von meinem Onkel zu erzählen. Rainer Hoffschildt zeigte mir dann sein riesiges Archiv mit seiner Sammlung von Unterlagen über Homosexuelle, die in der Nazizeit umgekommen sind. Es füllt seine ganze Wohnung aus. Er hatte schon viele Informationen über meinen Onkel als Zahnarzt in Hannover zusammengetragen und zeigte mir die neue Akte, die er über ihn angelegt hatte. Das hat mich sehr berührt.
Ich fing an, die anderen Nichten und Neffen wegen Herbert zu befragen. Zuerst meine Schwester. Sie bestätigte mir meine Erinnerung von der unterschwelligen Bewertung von Herberts Selbstmord in den nachträglichen Erzählungen über ihn. Dann stellte ich zu meinem Erstaunen fest, dass wir in unserer Familie die einzigen waren, die offen über Herberts Tod gesprochen haben. Herberts jüngste Schwester hat ihrem Sohn erst kurz vor ihrem Tod davon erzählt, als er schon längst erwachsen war, und ihrer Tochter überhaupt nichts. Und die ältere Schwester hatte nur erzählt, dass Herbert an Lungenentzündung gestorben sei. Vielleicht wusste sie auch selbst nicht mehr. Das können wir nicht mehr herausfinden, denn alle Geschwister von Herbert sind bereits gestorben. Ich wusste bis dahin nicht, dass Herberts Selbstmord wegen seiner Homosexualität in unserer Familie so stark tabuisiert war.
Dann fand meine Kusine Briefe ihrer Mutter über Herberts Tod. Sie war zu der Zeit bei ihm, um den kranken Vater mit zu versorgen, der bei Herbert lebte. Da erfuhren wir Einzelheiten, die sich mit meinen Erinnerungen von den Erzählungen in meiner Familie deckten. Aber auch neue Fakten. Mein Onkel hatte noch ohne Bewusstsein bis zum übernächsten Tag gelebt. Er hatte Tabletten genommen. Man hat wohl gehofft, dass er wieder aufwacht. Ein Privatarzt hat ihn erst am Abend ins Krankenhaus überwiesen, so lange wollte man den Selbstmord vertuschen, um ihn vor weiterer Strafverfolgung zu schützen, denn er sollte sich an diesem Morgen bei der Wehrmacht gemeldet haben. Er hat sich dem entzogen, weil der Wehrmacht inzwischen ein Urteil wegen seiner Homosexualität vorlag. Oder ein zweites zu erwarten war? Das bleibt unklar. In meiner Familie wurde immer von einer zweiten Anzeige gesprochen. Meine Tante schreibt nicht, dass Herbert der Magen ausgepumpt wurde oder dass er ärztlich behandelt wurde. Er ist dann am Morgen des übernächsten Tages gestorben.
Als Letztes nahm ich Kontakt zu meiner unbekannten Kusine auf. Ihr Vater, der einzige Bruder von Herbert, hatte den Kontakt zu seinen Geschwistern seit langem einschlafen lassen, so dass ich meine gleichaltrige Kusine nie kennengelernt hatte. Es stellte sich heraus, dass sie überhaupt keine Ahnung von Herberts Existenz hatte. Sie besaß keine Familienfotos, wusste gerade mal die Namen der anderen drei Schwestern ihres Vaters. Warum ihr Vater seinen Kindern niemals von Herbert erzählt hatte, wissen wir nicht.
Das Verlegen des Stolpersteins für meinen Onkel wird von allen Kindern seiner Geschwister gutgeheißen, obwohl wir sehr verschieden sind. Wir wollen alle zur Verlegung kommen. Das macht mich sehr froh und gibt mir ein Gefühl, dass sich etwas abgerundet hat. Etwas ist zur Ruhe gekommen. Durch die Arbeit von Gunter Demnig. Dafür bin ich ihm sehr dankbar.
20. November 2007 - Gerburg Rohde-Dahl, Berlin
[ Zur ergänzenden Infoseite mit den Briefen ]
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Die Bildseite zur Steinverlegung für Dr. Kenneweg erreichen Sie durch Anklicken |
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Kurt Rampoldt (1902 – 1941) (*)
Verlegung: Striehlstr. 18d, 12:45 Uhr
Kurt Rampoldt wurde 1902 in Thorn, im heutigen Torun in Polen geboren (1). Zu ihm gibt es zwei verschiedene Berufsangaben, Technischer Kaufmann und Hotelangestellter. Nicht selten war mit einer Verurteilung auch ein sozialer Abstieg verbunden. In Hannover meldete er sich 1931 aus New York kommend an und wohnte zunächst wieder bei seinen Eltern in der Gretchenstraße. In der Verwandtschaft erinnert man sich noch, dass er eine künstlerische Ader und ein gutes Verhältnis zu seiner Mutter gehabt habe. 1934 ging er für etwa ein Jahr nach Bückeburg und kam dann wieder nach Hannover zurück.
Anfang 1937 befand er sich im Gerichtsgefängnis in Hannover. Vermutlich wurde er dann 1938 aufgrund Paragraph 175a Strafgesetzbuch zu einer Zuchthausstrafe verurteilt, denn er verbüßte eine entsprechende Strafe im Zuchthaus Hameln.
Der Paragraph 175a StGB war von den Nationalsozialisten erst 1935 zusätzlich eingeführt worden und bedeutete eine radikale Verschärfung der Kriminalisierung Schwuler. Während zuvor das "Vergehen" mit höchstens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden konnte, lag ab 1935 die Höchststrafe des "Verbrechens" bei zehn Jahren Zuchthaus. Seine Strafe ist als typisch nationalsozialistische Kriminalisierung Schwuler zu werten. Im Gegensatz zu anderen typischen NS-Gesetzen, die nach 1945 abgeschafft wurden, galten die Nazi-Fassungen der Paragraphen 175 in der Bundesrepublik bis 1969 ungebrochen fort. Die NS-Regelungen führten allein in der NS-Zeit zu rund 51.000 Verurteilungen Schwuler und in der Bundesrepublik zu rund 61.000 Verurteilungen (2).
Aus der Haft entlassen, kam Kurt Rampoldt im Mai 1940 nach Hannover zurück, meldete sich in der Striehlstr. 29, heute Nr. 18d, an und wohnte dort zur Untermiete. Anfang September 1940 meldete er sich nach Berlin ab und wurde dort noch im selben Monat in polizeiliche Vorbeugungshaft genommen. Bald darauf kam er nun in das KZ Sachsenhausen. Dort ist er wahrscheinlich erkrankt, denn er kam im Rahmen der sogenannten "Aktion 14f13" im Juni 1941 auf einen "Transport S". Der Transport umfasste 269 ausgewählte Häftlinge, meist Kranke und nicht mehr Arbeitsfähige. Sie wurden mit Lastwagen in die Euthanasie-Tötungsanstalt Sonnenstein bei Pirna in Sachsen transportiert und dort in der Gaskammer mit Kohlenmonoxid erstickt. Daraus folgt, dass die Angaben zu seinem Tod gefälscht sind. Angeblich starb er an seinem 39. Geburtstag, am 2. Juli 1941, an einem Kreislaufkollaps beim Grundleiden Magen- und Darmkatarrh (3). Die tatsächliche Ursache seiner Erkrankung dürfte hingegen die hohe Belastung und schlechte Versorgung im KZ Sachsenhausen gewesen sein, die ihn schließlich nach Sonnenstein führten. Dem Wunsch der Nationalsozialisten nach "Vernichtung durch Arbeit" fielen tausende Schwule zum Opfer.
Rainer Hoffschildt, Hannover
(*) Von Kurt Rampoldt ist nach derzeitigem Kenntnisstand kein Foto erhalten.
(1) Über Kurt Rampoldt wissen wir nur sehr wenig, denn es wurden nur einige Karteikarten, aber keine Akten überliefert. Meldekarte aus dem Stadtarchiv Hannover. Karteikarte aus dem Zuchthaus Hameln: Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover Hann 86, Hameln. Briefliche Auskünfte der Gedenkstätte Sachsenhausen.
(2) Vgl. Rainer Hoffschildt, 140.000 Verurteilungen nach "§ 175" in: Invertito, Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten, Hamburg 2002, S. 140-149.
(3) Gedenkstätte Sachsenhausen: Sterbezweitbuch, Standesamt Oranienburg 1941 II.
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Die Bildseite zur Steinverlegung für Kurt Rampoldt |
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Walter Ackermann im Polizeifoto |
Walter Ackermann (1886 - 1941) (*)
Verlegung: An der Strangriede 2, 15:30 Uhr
Der Elektroingenieur Walter Ackermann, 1886 in Berlin geboren, nahm als Offizier am Ersten Weltkrieg teil. Ende 1933 erhielt er eine erste "einschlägige" Vorstrafe: fünf Monate Gefängnis wegen Beleidigung. Dahinter verbarg sich Onanie mit einem Jugendlichen, die derzeit noch nicht aufgrund § 175 StGB bestraft werden konnte. Im Dezember 1935 zog Walter Ackermann nach Hannover und arbeitete als technischer Vertreter. Im November 1937 wurde er erneut wegen Onanie mit einem Jugendlichen verurteilt, diesmal zu neun Monaten Gefängnis (1).
Nicht einmal ein halbes Jahr nach der Entlassung aus der Haft wurde Ackermann wieder verhaftet, nachdem ihn ein 19jähriger angezeigt hatte. Das Urteil des Landgerichts Hannover vom April 1939 war drastisch: Zwei Jahre Zuchthaus aufgrund § 175a StGB und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren.
Der Paragraph 175a StGB war von den Nationalsozialisten erst 1935 zusätzlich eingeführt worden und bedeutete eine radikale Verschärfung der Kriminalisierung Schwuler. Während zuvor das "Vergehen" mit höchstens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden konnte, lag ab 1935 die Höchststrafe des "Verbrechens" bei zehn Jahren Zuchthaus. Seine Strafe ist als typisch nationalsozialistische Kriminalisierung Schwuler zu werten. Im Gegensatz zu anderen typischen NS-Gesetzen, die nach 1945 abgeschafft wurden, galten die Nazifassungen der Paragraphen 175 in der Bundesrepublik bis 1969 ungebrochen fort. Die NS-Regelungen führten allein in der NS-Zeit zu rund 51.000 Verurteilungen Schwuler und in der Bundesrepublik zu rund 61.000 Verurteilungen (2)
Im Mai 1939 kam Ackermann in das Zuchthaus Celle. Diverse Gutachten fasste am 19. Oktober 1940 im Zuge der Entlassungsvorbereitungen ein Gerichtsassessor in einem Schreiben an die Kriminalpolizei Hannover zusammen. Zwar bestünden über seine Führung und Arbeitsleistung keine Klagen, aber: "Ebenso, wie die Vorstrafen es nicht vermocht haben, Ackermann zu einer gesetzmäßigen Lebensführung zu bringen, vermag auch die jetzige Strafe ihn nicht zu einer inneren Umstellung zu veranlassen. Er wird auch wieder rückfällig werden, sofern er bei seiner Entlassung auf freien Fuß gesetzt werden sollte. Ackermann wird hier am 18. 11. 1940 um 18.00 Uhr entlassen." (3)
Es kam, was Justiz und Strafvollzug gefordert hatten: Auf Anweisung der Kriminalpolizeileitstelle Hannover in der Hardenbergstraße wurde Ackermann nicht in die Freiheit entlassen, sondern in polizeiliche Vorbeugungshaft genommen. Anfang 1941 befand er sich im KZ Sachsenhausen. Dort starb er 54jährig am 30. Juni 1941, angeblich an "Versagen des Kreislaufs" (4) im Krankenbau, eine Folge der Haftbedingen. Dem Wunsch der Nationalsozialisten nach "Vernichtung durch Arbeit" fielen tausende Schwule zum Opfer.
Rainer Hoffschildt, Hannover
(*) Für den Stolperstein für Walter Ackermann hat die HuK Hannover die Patenschaft übernommen.
(1) Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann 86 Celle, Acc 142/90, Nr. 63/39, Archiv der Gedenkstätte Sachsenhausen, R 207/M 23, S. 128, 166. Ich danke Fred Brade für die Informationen aus Sachsenhausen.
(2) Vgl. Rainer Hoffschildt, 140.000 Verurteilungen nach "§ 175" in: Invertito, Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten, Hamburg 2002, S. 140-149.
(3) Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann 86 Celle, Acc 142/90, Nr. 63/39
(4) Briefliche Auskunft von Fred Brade, Gedenkstätte Sachsenhausen.
[ Zu einem Zeitungsartikel über die Steinverlegung für Walter Ackermann ]
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Die Bildseite zur Steinverlegung für Walter Ackermann erreichen Sie durch |
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Friedel Schwarz, sein Wohnhaus in der Berggartenstr. 2 (das heute nicht mehr steht) |
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Friedrich Schwarz (1886 – 1943) (*)
Verlegung: Berggartenstr. 2, 16:15 Uhr
Friedrich Schwarz, genannt Friedel, 1886 in Hannover geboren, war zunächst Packer, konnte aber später, bis zu seinem 40. Lebensjahr, davon leben, als "Damenimitator" und "Stimmungssänger" aufzutreten. Seit etwa 1905 – so hielt ein Urteil fest – soll er sexuellen Verkehr mit Männern gehabt haben, jedoch niemals mit Frauen, "weil er sich zu ihnen nach seiner Angabe nicht hingezogen fühlte."(1) Auch der Massenmörder Haarmann kannte Friedel; er soll um 1904 sogar intimen Kontakt mit ihm gehabt haben (2). Nach seinem Dienst als Soldat von 1916 bis 1918 machte er als Damenimitator in verschiedenen Städten Deutschlands Karriere. Am bekanntesten wurde er in Hannover, wo z.B. zur Weihnachtsfeier in der Homosexuellengaststätte "National Theater Restaurant" – das ist der heutige Ballhof – am 24.12.1919 "Kabarett unter Mitwirkung von Friedel Schwarz" angekündigt wurde (3). Von 1927 bis 1931 trat Friedel Schwarz als "Stimmungssänger" im "Automatenrestaurant" auf, später arbeitete er dort als Kellner (4). Bis in die Nazizeit war dieses Restaurant ein Treffpunkt älterer Homosexueller, die Strichjungen suchten und fanden.
1936 wurde Friedel Schwarz von einem Sondergericht verurteilt: sechs Monate Gefängnis für das "Aufstellen unwahrer Behauptungen" und wegen Körperverletzung, nach zwei Monaten kam er im Rahmen einer Amnestie wieder frei. Im Juni 1939 wurde er erneut verhaftet und blieb offenbar für eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft. Im November 1940 jedenfalls bat seine 83jährige Mutter brieflich um seine Freilassung, erreichte aber nichts. Erst im Januar 1941 wurde dem jetzt 53jährigen der Prozess gemacht. Ihm wurden mehrere Anklagepunkte vorgeworfen. So soll er 1933, also acht Jahre zuvor, den Lehrling Günther B. mit einem Unbekannten verkuppelt haben: "Als Entgelt erhielt der Angeklagte ein Bier spendiert." Dies hatte Friedel Schwarz zugegeben. Am 30.12.1935, also sechs Jahre zuvor, soll er dem schwulen Bäckermeister V., einem Lieferanten des Automatenrestaurants, den Zeugen F. zugeführt und sie zu Unzuchtszwecken verkuppelt haben. Friedel Schwarz bestritt dies. Schließlich soll er einem "nicht näher ermittelten Melker" mindestens zweimal "im Automatenrestaurant verkehrende Jungen zur Unzucht zugewiesen" haben. Außerdem hielt das Gericht Friedel Schwarz zwei weitere Verfehlungen vor: Er gestand, 1931 mit dem Arbeiter G. auf der Toilette der Gastwirtschaft "Zur Koburg" in Hannover onaniert zu haben. Dass diese Handlung erst ab 1935 mit der Verschärfung des § 175 StGB strafbar wurde, also vier Jahre nach dem Tatzeitpunkt, hatte vor diesem Gericht keine Bedeutung. Auf der Silvesterfeier 1938 soll Friedel Schwarz in "leicht angetrunkenem Zustande" den verheirateten Aushilfskellner G. an die Schulter und ans Bein gefasst haben. Dies hatte G. beim Verhör eingeräumt, vor Gericht aber bestritten. Das Gericht hielt auch diese "Tat" für erwiesen: "Die Handlungsweise des Angeklagten, einen anderen in geschlechtlicher Erregung zu umarmen und wenn auch nur über die Kleidung ans Bein zu fassen, widerspricht aber dem Scham- und Sittlichkeitsgefühl eines jeden anständigen Menschen. Eine solche Handlung eines Homosexuellen ist deshalb eine bereits vollendete Unzuchtshandlung." Für das Gericht war Friedel Schwarz ein Gewohnheitsverbrecher: "Aufgrund der bei dem Angeklagten hervorgetretenen Stärke des verbrecherischen Willens und mit Rücksicht auf die Häufung der Straftaten besteht weiter die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte auch in Zukunft den Rechtsfrieden erheblich stören wird. Der Angeklagte ist deshalb als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher anzusehen. ... Die öffentliche Sicherheit erfordert daher seine Unterbringung in Sicherungsverwahrung."(5) Folglich verurteilte das Gericht Friedel Schwarz zu vier Jahren Zuchthaus. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihm für fünf Jahre aberkannt. Nur sechs Monate der Untersuchungshaft wurden angerechnet, da das Gericht ihn nur für teilweise geständig hielt.
Im Mai 1941 wurde Friedel Schwarz ins Zuchthaus Hameln eingeliefert und im November 1941 ins Zuchthaus Celle transportiert. Am 2. März 1943 wurde er, lange vor Verbüßung seiner Strafe, ins KZ Neuengamme eingeliefert. "Rechtsgrundlage" für die Einweisung in das KZ war offenbar die Vereinbarung zwischen dem Chef der SS und Polizei Himmler und dem Reichsjustizminister Thierack vom 18.9.1942, Sicherungsverwahrte ins KZ zu bringen. Friedel Schwarz überlebte nur einen Monat im KZ. Er starb am 3. April 1943 mit 56 Jahren (6).
Rainer Hoffschildt, Hannover
(*) Friedrich Schwarz findet auch in "Orte der Erinnerung" Erwähnung.
(1) Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86, Celle, Acc 142/90 Nr. 488/41. Dieser Text ist eine überarbeitete Fassung aus: Rainer Hoffschildt, Die Verfolgung der Homosexuellen in der NS-Zeit, Berlin 1999, S. 104-107.
(2) Christine Pozsár, Michael Farin (Hg.), Die Haarmann-Protokolle, Reinbek 1995, S. 255, 389.
(3) Dafür wurde in der Homosexuellenzeitschrift "Die Freundschaft", z. B. in Nr. 19 / 1919 und Nr. 15 / April 1920 geworben. Vgl. Rainer Hoffschildt, Olivia, Hannover 1992, S. 64 ff.
(4) Vgl. Rainer Hoffschildt, Olivia, Hannover 1992, S. 97.
(5) Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86, Celle, Acc 142/90 Nr. 488/41.
(6) Meldekarte im Stadtarchiv Hannover.
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Das Automatenrestaurant in der Georgspassage - der Arbeitsplatz von Friedel Schwarz |
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© 2007 VEHN e.V. & HuK Hannover e.V. 05.12.2007 - letzte Änderung am 21.01.2008