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Beschlussempfehlung des Landtags-Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/4063 - zur Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz

Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4142

Unterrichtung (zu Drs. 15/3471 und 15/4063)

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
– Landtagsverwaltung –

Hannover, den 17.10.2007

Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3471

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/4063

Der Landtag hat in seiner 128. Sitzung am 17.10.2007 folgende Entschließung angenommen:

Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz

Der Landtag bittet die Landesregierung, dem Landtag baldmöglichst den Entwurf eines "Gesetzes zur Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes (LPartG)" vorzulegen. Ziel ist es, Lebenspartner im Sinne des LPartG im gesamten niedersächsischen Recht mit Ehegatten gleichzustellen. Dies umfasst alle Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen des Landes Niedersachsen, die sich auf das Bestehen oder frühere Bestehen einer Ehe beziehen und die künftig auf Lebenspartnerschaften entsprechend anzuwenden sind.

(Ausgegeben am 19.10.2007)

Die Drucksache ist als pdf (*) im Internet zu finden unter:
http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_15_5000/4001-4500/15-4142.pdf.

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© 2007 Niedersächsischer Landtag & HuK Hannover e.V. - letzte Änderung am 23.12.2007