[ Zum Tag des Grundgesetzes ]
[ BASJ: "Der lange Abschied von der Minderwertigkeit" ]
[ Steuergerechtigkeit ] [ Union für Diskriminierung ]
[ Persönlicher Kommentar ]
Zum heutigen "Tag des Grundgesetzes" erklärt Hannah Lea, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Tag des Grundgesetzes ist leider kein guter Tag für Lesben und Schwule. Denn er erinnert auch daran, dass die Verfassung Homosexuelle als Bürger zweiter Klasse behandelt. Der Grundrechtskatalog enthält keinen ausdrücklichen Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender. Es ist an der Zeit, das zu ändern.
Der LSVD fordert deshalb eine Erweiterung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". In Artikel III Absatz 3 GG soll es in Zukunft heißen: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Die "Aktion Grundgesetz" wird von zahlreichen Prominenten unterstützt. Zu ihnen gehören beispielsweise die Vorsitzende des Zentralrates der Juden, Charlotte Knobloch, Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen, Heiner Geißler, Maybrit Illner, Iris Berben, Rosenstolz, Hape Kerkeling, Dieter Thomas Heck, die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, der Vorsitzende der Gewerkschaft Ver.di, Frank Bsirske, und viele mehr.
Die fehlende Berücksichtigung im Grundgesetz wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von Lesben und Schwulen aus. Rechtssprechung und Gesetzgebung lehnen in vielen Fällen eine Gleichberechtigung ab. Die Verfassung muss daher klarstellen: Niemand darf wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Die aktuelle Liste der Unterstützerinnen und Unterstützer finden Sie auf www.artikeldrei.de.
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Die “Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen“ hat auf ihrem diesjährigen Frühjahrstreffen vom 16.03 bis zum 18.03.2007 im Waldschlösschen bei Göttingen die nachfolgende Resolution zur aktuellen rechtspolitischen Situation verabschiedet:
"Die fehlenden Rechte holen wir uns vor den Gerichten!" So haben lesbisch-schwule Organisationen im Jahr 2000 das angesichts weitergehender rot-grüner Wahlversprechen enttäuschende "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften" schöngeredet. Die Hoffnung war nicht unbegründet. Zuvor hatten mehrere deutsche Gerichte die Schlechterstellung (nicht eingetragener) Lebensgemeinschaften im Verhältnis zur Ehe mit dem Fehlen einer staatlichen Eintragung und gesetzlicher Unterhaltspflichten begründet. Jetzt müssen wir feststellen: Die Strategie, wir müssten nur die gleichen Pflichten wie Ehepaare übernehmen, dann würden uns die Gerichte die fehlenden Rechte - aktuell vor allem noch im Adoptions-, im Steuer- und Beamtenrecht - nachwerfen, ist großflächig gescheitert.
Nahezu alle hiermit befassten Gerichte - unter ihnen vier der fünf obersten Bundesgerichte - verweigern die Gleichbehandlung weiterhin und verzichten hierbei nun sogar auf jegliche sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung. Sie behaupten jetzt, der Schutz der Ehe aus Art. 6 GG gehe dem Grundsatz "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." aus Art. 3 GG vor. Hierbei handele es sich um eine "Wertentscheidung" der Verfassung. Diese Interpretation unterstellt, eine heterosexuelle Beziehung sei auch ohne sachlichen Grund generell mehr wert als eine homosexuelle. Dies wiederum beinhaltet eine Minderbewertung Homosexueller - unabhängig davon, ob sie in einer Lebenspartnerschaft leben oder nicht. "Die Zahlen belegen, dass die menschenverachtende Ideologie der Ungleichwertigkeit, die Rechtsextreme und Neonazis verbreiten, auf durchaus fruchtbaren Boden fällt." (Wolfgang Thierse in einem Grußwort zur Internet-Plattform mut-gegen-rechte-gewalt.de). Er meint jedoch nicht die 80% der obersten Bundesgerichte, die eine Gleichberechtigung Homosexueller verweigern, sondern 18% Ost- und 13% Westdeutsche, die der Auffassung zustimmen, dass es "Gruppen von Menschen gibt, die weniger wert sind" bzw. 34% der Bevölkerung, die Homosexuelle ablehnen. Angesichts der verheerenden Zahlen aus der Justiz könnte er stolz sein auf die unbeirrbare Liberalität der Bevölkerung, deren Bundestagsvizepräsident er die Ehre hat zu sein.
Der Bundestag immerhin lässt schon mal ein längst erforderliches Denkmal errichten und spendiert dafür 450.000 Euro - einen Bruchteil des Betrages, den er Lesben und Schwulen jährlich alleine durch die Diskriminierung im Steuerrecht zusätzlich abnimmt. Mit dem Denkmal will er u.a. "ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Lesben und Schwulen setzen". Was auch immer damit gemeint sein mag - die Verweigerung gleicher Rechte ist nicht so weit davon entfernt. Diese Verweigerung ist in erster Linie vom Bundestag selbst zu verantworten. Besonders deutlich wird dies im Adoptionsrecht: Die Adoption eines Kindes durch ein lesbisches oder schwules Paar ist verboten, auch dann, wenn sie - was bei Adoptionen ohnehin erforderlich ist - im Wohl des Kindes läge. Der Bundestag hat auch in sieben rot-grünen Jahren hieran nichts geändert, obwohl hierzu nicht einmal die Zustimmung des Bundesrates erforderlich wäre. Das Interesse an der Schlechterstellung gleichgeschlechtlicher Paare hat in einem solchen Fall also sogar Vorrang vor dem Kindeswohl. Schon dies zeigt übrigens, wie verlogen die immer mal wieder anzutreffende Argumentation ist, die Schlechterstellung von Lebenspartnerschaften sei - sogar im Verhältnis zu kinderlosen Ehepaaren! - durch das Fehlen eigener Kinder gerechtfertigt. Ein anderes Beispiel für diese Heuchelei ist die ebenfalls vom Bundestag zu vertretende Rechtsunsicherheit bei der Fremdinsemination nicht heterosexuell verheirateter Frauen. Was also tun? Wir werden weder die Justiz noch den Bundestag in absehbarer Zeit grundlegend verändern. Wir können und sollten jedoch die mit den Grußworten und Denkmälern verbundene vorzeitige Anbiederung zurückweisen, solange dieser Staat sich von der "menschenverachtenden Ideologie der Ungleichwertigkeit" (Wolfgang Thierse) nicht überzeugend distanziert.
Für die "Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ)": Dirk Siegfried, Rechtsanwalt und Notar, Motzstr. 1, 10777 Berlin. Die BASJ ist über die Homepage des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) erreichbar: www.typo3.lsvd.de.
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In Berlin hat am 13. Juni 2007 ein parteiübergreifendes bundesweites Aktionsbündnis die Kampagne zur vollständigen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht gestartet.
Die Unterzeichner fordern die Bundesregierung, den deutschen Bundestag und den Bundesrat auf, die massive Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften umgehend zu beenden. Das bestehende Einkommenssteuerrecht belastet eingetragene Lebenspartnerschaften und Regenbogenfamilien in unangemessener Weise, das Erbschaftssteuerrecht führt im Todesfall zur existentiellen Bedrohung des überlebenden Partners.
Seit August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. In den vergangenen sechs Jahren wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Im Erbrecht sind Lebenspartnerschaften und Ehen gleichgestellt, nicht jedoch im Erbschaftssteuerrecht. Hier klaffen bei den Freibeträgen Unterschiede, die den überlebenden Lebenspartner im wahrsten Sinne des Wortes um Haus und Hof bringen können.
Die deutsche Gesetzgebung und das deutsche Steuerrecht messen mit zweierlei Maß. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften verabschiedet sich der Staat zu Großteilen aus seiner sozialen Pflicht und überträgt diese auf die Lebenspartner. Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ist der jeweils andere Partner zur finanziellen Fürsorge verpflichtet, sein Einkommen und Vermögen wird auf die staatliche Unterstützung angerechnet. Im Gegensatz zu Eheleuten steht Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für geleistete Unterstützung aber nur ein steuerlicher Absetzungshöchstbetrag von 7.680 € zu. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich. Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können. Die Tatsache, dass Lebenspartnerinnen und Lebenspartner den Kinder- und den Betreuungsfreibetrag nicht auf die Co-Mutter oder den Co-Vater übertragen können, auch wenn diese die Alleinverdiener sind, steht im krassen Widerspruch zum Anspruch der Bundesregierung, eine familienfreundliche Politik zu betreiben.
Im Todesfall behandelt das Erbschaftssteuerrecht die Lebenspartner wie Fremde. Lediglich ein Freibetrag von 5.200 € wird gewährt. Dies führt zu unzumutbaren Härten und Existenz bedrohenden Situationen für den hinterbliebenen Partner. Gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen wird durch hohe Erbschaftssteuersätze zerschlagen. Der Verlust der gemeinsamen Wohnung, die zur Bedienung der Erbschaftssteuer verkauft werden muss, ist nicht selten der Fall.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erbschaftssteuer grundsätzlich neu gestaltet werden muss. Wir fordern den Bundesfinanzminister, die Fraktionen des Bundestages, die Bundesregierung und den Bundesrat auf, bei dieser Neuregelung die Lebenspartnerschaften der Ehe gleichzustellen.
Lange genug hat der Staat gleichgeschlechtliche Partnerschaften dafür steuerlich benachteiligt, dass sie die Entscheidung treffen, ihr Leben in gegenseitiger Liebe, Fürsorge und Verantwortung zu führen. Damit muss durch gesetzliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe nun endlich Schluss sein.
Unterzeichner:
Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
FDP Bundesverband
Bündnis 90/Die Grünen Bundesverband
Lesben und Schwule in der Union (LSU)
Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos)
Arbeitsgemeinschaft queer der Linkspartei.PDS
Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare e.V. (SLP)
ver.di-Bundesarbeitskreis Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender
Völklinger Kreis e.V.
Wirtschaftsweiber
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. ["Bundes-HuK"]
Arbeitsgemeinschaft homosexueller Lehrer in der GEW Berlin
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Im Entwurf des neuen CDU-Grundsatzprogramms wird die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe dezidiert abgelehnt. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir sind empört über die Festschreibung der Diskriminierung von Lebenspartnerschaften. Mit dem vermeintlich neuen Grundsatzprogramm stellt sich die CDU in ein familien- und gesellschaftspolitisches Gestern.
Das Programm heuchelt Modernität und schreibt doch die Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften fest. Das entspricht nicht den Grundwerten, die die CDU an anderer Stelle betont. Schließlich sind Lebenspartner bei der Übernahme von Pflichten der Ehe vollkommen gleichgestellt.
Die Behauptung, die CDU werbe für Toleranz und wende sich gegen Diskriminierung ist blanker Hohn. Tatsächlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Wer Gleichstellung ablehnt, zeigt weder Respekt noch Toleranz. Wer Ideologien über Kindeswohl stellt, konterkariert seine angeblich familienfreundliche Politik.
Die Union lehnt eine weitere rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften im Vergleich zur Ehe entschieden ab. Dies machten Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion am Donnerstag in einer Bundestagsdebatte deutlich. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte dennoch an, weiter an einer rechtlichen Gleichstellung zu arbeiten. Ende 2000 hatte Rot-Grün gegen heftigen Einspruch der Union die rechtliche Anerkennung von homosexuellen Partnerschaften durchgesetzt. Bestehen blieben Unterschiede zur Ehe im Adoptions-, Beamten- und Steuerrecht.
* Hannoversche Allgemeine Zeitung
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Solange unter anderem vier von fünf obersten Bundesgerichten, die große Mehrheit der Unionsparteien und die Römisch-Katholische Kirche weiterhin die Ungleichwertigkeit der Menschen nach ihren biologischen Anlagen betonen bietet unsere Gesellschaft der Ideenwelt der Rechtsextremisten natürlich eine offene Flanke. Man sollte sich daher über das allmähliche Vordringen neonazistischen "Gedankenguts" "in die Mitte unserer Gesellschaft" nicht weiter verwundern. Dabei dürfte das wohl kaum im Sinne der Mütter und Väter unseres Grundgesetzes sein.
Zu dieser Bedrohung des (leider hierzulande aus den genannten Gründen noch nicht ganz erreichten) Rechtsstaates sind zwei lesenswerte umfangreiche pdf-Dokumente (*) im Internet erreichbar - das eine zur Strategie der Neonazis in den fünf norddeutschen Bundesländern (hrsg. von Angelika Beer MdEP, Bündnis 90 / Grüne), das andere vom DGB über die Neonazis als "Trittbrettfahrer der sozialen Frage":
Andreas Speit: Rechtsextremisten in Norddeutschland (1,42 MB):
http://arug.de/component/option,com_docman/task,doc_download/gid,14/Itemid,6
DGB: Trittbrettfahrer der sozialen Frage - Sozialdemagogie von NPD und Neonazis (3,37 MB):
http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/t/trittbrettfahrer.pdf
Anzumerken ist dazu, dass die vorstehenden Links nicht gepflegt werden und unser Disclaimer vom Kopf der Linkliste gilt. - Vor allem die Broschüre von Andreas Speit hätte des Einsatzes eines Korrekturlesers bedurft (auf Broschüren-Niveau: "hätte dem Einsatz eine Korrekturlesern bedurft"), worauf offensichtlich leider verzichtet wurde: Er wäre vielfach fündig geworden. So ist die Verwendung von Genitiv, Dativ und Akkusativ hier nicht selten Glückssache und bei zusammengehörigem Artikel, Adjektiv und Substantiv uneinheitlich; für das Genus gilt das Gleiche (z.B. "eine Herr"; "ein Dame") und etliche Kommata befinden sich an Stellen, wo sie nicht hingehören, oder fehlen dort, wo der Leser eines deutschen Textes sie erwarten sollte. Ich möchte hier ausdrücklich nicht unterstellen, dass der Autor womöglich Legastheniker ist, aber ein solcher oder jemand, der der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig ist, scheint hier - vielleicht als Setzer - an entscheidender Stelle mitgewirkt zu haben. Bei der Bedeutung und Qualität des Inhalts ist es bedauerlich, dass hier wieder einmal ein trauriges Beispiel für den sinkenden Standard deutschsprachiger "Druckerzeugnisse" abgeliefert wurde, wie er ja leider auch bei Tageszeitungs-Artikeln und etwa auch den T-Online-Nachrichten im Internet zu beobachten ist.
Der Internetredakteur
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© 2007 LSVD, BASJ, HAZ und HuK Hannover e.V. 23.05.2007 - letzte Änderung am 13.08.2007