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10.05.2007: 50 Jahre BVerfG-Urteil zu § 175 im Nazi-Ungeist:
Mahnwache und Gedenkgottesdienst

(Nach Informationen des LSVD und des epd)

50 Jahre § 175-Urteil: Mahnwache vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Lesben- und Schwulenverband rief zur Beteiligung an einer Mahnwache vor dem Bundesverfassungsgericht auf. - Das Kriegsende am 8. Mai 1945 ist für viele Verfolgte des NS-Regimes der Tag der Befreiung gewesen - nicht jedoch für Homosexuelle: Für sie galt der durch die Nationalsozialisten verschärfte Paragraph 175 weiterhin. Vor 50 Jahren bestätigte ihn das Bundesverfassungsgericht und warnte dabei in der Sprache des Nationalsozialismus vor der ansonsten drohenden "Entartung des Volkes" (zustimmendes Zitat S. 436, Randzeichen 173; vgl. unsere über die Aktuell-Hauptseite zu erreichende offizielle Textfassung). Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern blieben damit auch weiterhin strafbar, die NS-Fassung des § 175 blieb weiterhin in Kraft. Das Verfassungsgericht billigte damit schwere Menschenrechtsverletzungen.

Viele tausend Männer wurden in der Folge dieses Urteils weiter zu Gefängnis- oder Zuchthausstrafen verurteilt, ihre bürgerliche Existenz vernichtet. Viele verloren dadurch ihren Arbeitsplatz und ihre Wohnung. Einige nahmen sich daraufhin das Leben, so z.B. sogar noch im Jahr der ersten Reform des Paragraphen der Regisseur am Neuen Theater in Hannover, Karl-Heinz Streibing (vgl. R. Hoffschildt, Olivia). Verurteilten "175-ern" wurde nicht selten das Wahlrecht entzogen. Erst 1969 (und 1973) wurde der § 175 reformiert, erst 1994 wurde er endgültig gestrichen. Wir wollen hiermit an die Opfer dieses Unrechtsparagraphen erinnern.

Der LSVD startete an diesem Jahrestag seine Aktion "Lesben und Schwule in die Verfassung!": Das Grundgesetz muss endlich auch Lesben, Schwulen und Transgender gleiche Rechte garantieren. Das wäre auch ein Akt der Wiedergutmachung. Wir wollen eine Ergänzung des Gleichheitsartikels um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der "sexuellen Identität". Die Forderung wird bereits von vielen Prominenten unterstützt. Zeit und Ort der Mahnwache war Donnerstag, 10. Mai 2007, auf dem Schlossplatz Karlsruhe (gegenüber dem Sitzungssaalgebäude). Vorab fand eine Pressekonferenz im Dorint Novotel Karlsruhe Kongress statt.



Hamburg: Gedenkgottesdienst für verfolgte Homosexuelle

Ein Gedenkgottesdienst für verfolgte homosexuelle Männer in Deutschland fand am Donnerstag, 10. Mai um 20:00 Uhr in der St. Georgskirche am Hamburger Hauptbahnhof statt. Die Predigt hielt Bischöfin Maria Jepsen. Beteiligt waren auch die "Stolperstein"-Initiative "Gemeinsam gegen das Vergessen" und der schwule Männerchor "Schola Cantorosa". Staatsrat Dietrich Wersich sprach für den Hamburger Senat ein Grußwort.

Laut Bischöfin Maria Jepsen wurden biblische Worte viel zu lange gegen Homosexuelle ausgelegt. Doch heute habe die Kirche "endlich begriffen, dass Gott auch die Homosexuellen geschaffen hat und liebt", sagte sie. Jeder Mensch sei Gottes Ebenbild. Das dürfe niemals vergessen werden.

Der Gottesdienst am 10. Mai war Auftakt einer Reihe von Veranstaltungen, die an die Auswirkungen der Verfolgung Homosexueller erinnern sollten. Infos im Internet: www.hamburg-auf-anderen-wegen.de


Hamburgs schwuler Männerchor Schola Cantorosa Bischöfin Maria Jepsen bei ihrer Predigt

Bilder vom Gedenkgottesdienst: Hamburgs schwuler Männerchor Schola Cantorosa (links) und Bischöfin Jepsen bei ihrer Predigt.


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© HuK Hannover e.V. 09.05.2007 - letzte Änderung am 05.10.2008