Das Kolpingwerk Diözeseverband Limburg mit Sitz in Frankfurt ist durch die Entlassung eines homosexuellen Mitarbeiters in die Kritik geraten. Anlass für die Kündigung ist das GAYROMEO-Profil eines langjährigen führenden Mitarbeiters des katholischen Sozialvereins.
Der LSVD Hessen schaltete sich in diesen arbeitsrechtlichen Konflikt ein, weil ein Rechtsstreit von weitreichender Bedeutung für den möglichen Schutz und die Grenzen des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist.
Der LSVD Hessen hörte die Streitparteien und katholischen Institutionen (Bistum Limburg/Bischof Kamphaus, Stadtdekan Tillmann) an, um sich bei allen Beteiligten unparteiisch und umfassend zu informieren. Im Verlauf der Recherche entstand der Eindruck, dass die langjährigen vertrauensvollen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die ungeklärten Umstände der Kündigung und den folgenden öffentlichen Streit zerstört wurden. Die psychischen Belastungen für beide Seiten waren erheblich.
Der LSVD brachte in einer dreistündigen Mediation am 13.1.07 die streitenden Parteien an einen Tisch. Ziel des Gespräches war eine persönliche Aussprache und ein Interessenausgleich sowie die Sondierung einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Anwesend waren der Geschäftsführer des Kolpinghauses Frankfurt und der Vorstand und Rechtsanwalt des Kolpingwerkes auf der einen Seite und auf der anderen Seite die gekündigte Führungskraft und sein Anwalt. Das Gespräch wurde vom LSVD Landessprecher Harth geleitet.
Auf der menschlichen Ebene war das moderierte Gespräch die erste persönliche Aussprache nach der Kündigung und führte zu einem bewegenden Austausch der persönlichen Wahrnehmungen und Ansichten.
Der homosexuelle Mitarbeiter ist durch die Kündigung und deren Umstände in seiner beruflichen und finanziellen Perspektive existenziell so bedroht, dass eine außergerichtliche Lösung ohne das Angebot einer sicheren Arbeitsstelle nicht vorstellbar ist. Eine Weiterbeschäftigung am Arbeitsplatz lehnte das Kolpingwerk wiederum ab und konnte in seinem direkten Einflussbereich keinen gleichwertigen Ersatzarbeitsplatz anbieten, um den Streit beizulegen. Eine außergerichtliche Lösung war also zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, ohne dass eine Seite erhebliche rechtliche und materielle Nachteile eingegangen wäre.
Die rechtlichen Standpunkte standen hernach diametral gegeneinander. Tatsächlich, so zeigten es das Gespräch und der nachfolgende Schriftsatz des beklagten Kolpingwerkes, geht es um unterschiedliche Wahrnehmungen von Sexualität und Öffentlichkeit und um die Definition von "Sitte" und "Moral" im Internetzeitalter. Im Kern werden die Gerichte sich jetzt also nicht allein mit den Arbeitnehmerrechten des betroffenen Mitarbeiters beschäftigen müssen, sondern auch prüfen müssen, ob die Moralvorstellungen der Verantwortlichen im Kolpingwerk den politischen Willen zum Schutz vor Diskriminierung von Lesben und Schwulen im Einzelfall aushebeln können - mit weit reichenden Folgen für die homosexuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in katholischen Sozialvereinen und Institutionen.
Der Fall des Frankfurter Kolpingwerkes dürfte damit zu einem Präzedenzfall werden, wenn nicht doch noch eine einvernehmliche oder politische Lösung für den existenziell bedrohten homosexuellen Mitarbeiter gefunden wird. Der LSVD Hessen hat als überparteiliche und überkonfessionelle Organisation versucht, einen Beitrag zu leisten, damit eine solche pragmatische Lösung im Einzelfall erwogen werden kann.
Der Fall Kolpingwerk schadet nicht nur dem Ruf des katholischen Sozialvereins Kolpingwerk und dem Arbeitsklima in der katholischen Kirche, der Fall Kolpingwerk beschädigt auch den Ruf Hessens als traditionell liberalem und tolerantem Bundesland in der Mitte Deutschlands. Die negativen Schlagzeilen sind ein Makel für den liberalen und weltoffenen Wirtschaftsstandort Rhein-Main mit Frankfurt in seiner Mitte.
Können die Verantwortlichen im Bistum Limburg den unglückseligen Fall Kolpingwerk noch außergerichtlich auflösen und in die Mitte der Gesellschaft zurückkehren? Denn schließlich bestätigte Bischof Kamphaus zum Ausklang seiner Amtszeit: "Die Zukunft der Kirche liegt in den Städten".
---------------------------------
i.A. Ralf Harth
LSVD Hessen, Pressesprecher
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland
Landesverband Hessen e.V.
Postfach 170341
60077 Frankfurt
Infotel: 069-94 54 96 16
eMail: hessen(at)lsvd.de
Nachtrag im April 2007: Das zuständige Arbeitsgericht hat inzwischen dem betroffenen Mitarbeiter in vollem Umfange rechtgegeben: Das Einstellen eines Kontakt-Profils ins Internet beziehe sich ausschließlich auf den privaten Bereich des Mitarbeiters und könne daher nicht als Kündigungsgrund anerkannt werden.
Nachtrag im Mai 2007: Laut einer Nachricht des Evangelischen Pressedienstes (epd) hat das Kolpingwerk in der katholischen Diözese Limburg die fristlose Kündigung des homosexuellen Mitarbeiters vom November vorigen Jahres zurückgezogen und ihm die Rückkehr auf die frühere Stelle angeboten. Das Kolpingwerk habe signalisiert, keine Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts einzulegen. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland hat das Einlenken des Sozialverbands begrüßt und eine bereits geplante Demonstration vor dem Kolpinghaus abgesagt. Der Rechtsanwalt des gekündigten Mitarbeiters erklärte, sein Mandant wolle auf die frühere Stelle als Leiter des Kolping-Jugendwohnhauses in Frankfurt zurückkehren.
[ Zum Seitenanfang ] [
Zurück zur Hauptseite ]
[ Für "Seiteneinsteiger": Neustart unserer Seite mit Menü & Sitemap ]
© LSVD Hessen und HuK Hannover e.V. 09.02.2007 - letzte Änderung am 09.05.2007