Aktuelles



Das Partnerschaftsgesetz der Schweiz trat in Kraft
(mit einem Nachtrag zur Partnerschaftssegnung bei den Christkatholiken)

(Von Bernd König;
nach verschiedenen Quellen)

Mit Jahresbeginn trat das im Juni 2005 per Volksabstimmung beschlossene Schweizer Partnerschaftsgesetz für Lesben und Schwule in Kraft, so dass sich die Paare nun auf dem Zivilstandsamt (= Standesamt in D.) trauen lassen können. Wie es in Deutschland zu beobachten war, erwarten auch die Schweizer Schwulenorganisation Pink Cross, die Lesbenorganisation LOS und der Elternverband FELS (= Schweizer Gegenstück zum BEFAH) als positiven "Nebeneffekt" eine Zunahme der gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben und Schwulen - auch jener, die Singles bleiben wollen oder werden. Als ein Zeichen für die Akzeptanz ist allerdings auch schon die Abstimmung selbst mit seinerzeit 58 % für das Gesetz zu werten - die Schweiz ist meines Wissens das bisher einzige Land, in dem ein Gesetz über gleichgeschlechtliche Partnerschaft einer Volksabstimmung unterworfen wurde - und zwar erfolgreich!

Man könnte auf den ersten Blick auf den Gedanken kommen, unsere Schweizer Nachbarn seien halt etwas bedächtiger und langsamer als wir - wenn man die dortige Zeitspanne von 18 Monaten (und sogar mehr als 24 seit dem voraufgegangenen Parlamentsbeschluss) mit der "unseren" von 8 Monaten vergleicht. Bei näherem Hinsehen muss dann aber eingeräumt werden, dass in dieser Zeit in der Schweiz auch sehr viel bessere Arbeit geleistet wurde als bei uns (was natürlich den Mehrheitsverhältnissen im Parlament geschuldet ist - dort siegt eben im Zweifel die Rechtsstaatlichkeit über fehlgeleitete "christliche" Ideologie): Während bei uns trotz eines inzwischen ergangenen Überarbeitungsgesetzes noch immer Diskriminierungen fortbestehen - so etwa im Bereich der Erbschaftssteuer - unterscheidet sich (nach den uns vorliegenden Informationen) die rechtliche Stellung der nun verpartnerten Lesben und Schwulen in der Schweiz mit nur zwei Ausnahmen (im Adoptionsrecht und hinsichtlich des Rechts auf künstliche Fortpflanzung) sonst in keiner Hinsicht mehr von der Rechtsstellung heterosexueller Eheleute.

Bereits im Juni 2006 hatte die Schweizer Zeitschrift "Der Bund" über einen Segnungsbeschluss der CHRISTKATHOLIKEN berichtet - dem Schweizer "Gegenstück" zu unseren Altkatholiken (die ebf. mit den Anglikanern verbunden sind):

"Als erste Landeskirche der Schweiz kann die Christkatholische Kirche künftig homosexuelle Partnerschaften kirchlich segnen. Die Nationalsynode hat am Samstag in Aarau einer entsprechende Empfehlung der Kommission «Homosexualität und Kirche» mit 76 gegen 2 Nein bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Die Christkatholische Kirche - sie hat in der Schweiz rund 14000 Mitglieder - ist damit die erste Landeskirche, die offiziell homosexuelle Paare als gleichberechtigte Glieder der Kirche anerkennt.

Mit dem Beschluss der Synode wird am Sakrament der Ehe allerdings nicht gerüttelt. Dieses bleibt weiterhin der traditionellen Partnerschaft von Frau und Mann vorbehalten. Die Einsegnung für Menschen in nicht-ehelichen Lebensformen soll sich deshalb klar vom Eheritus unterscheiden. Die Kommission hat für homosexuelle Paare ein liturgisches Formular erarbeitet, das zwei verschiedene Segensrituale für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht. Die Segnung kann entweder im privaten Rahmen oder während des Gottesdienstes gefeiert werden. Überdies dürfen homosexuelle Menschen auch pastoral tätig sein. Die sexuelle Präferenz sei für sich allein kein entscheidendes Kriterium, um sie davon auszuschließen, heißt es im Schlussbericht der Kommission."

Dabei sei sich die Christkatholische Kirche bewusst, dass sie damit innerhalb der Kirchen und auch in Bezug auf ihre anglikanischen Partnerkirchen eine derzeit umstrittene Position beziehe.

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© LSVD und HuK Hannover e.V. 2007 - letzte Änderung am 23.02.2008