Eingetragene Lebenspartnerschaften von Schwulen oder Lesben sind in der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie ab sofort Ehen tarifvertraglich gleichgestellt. "Damit sind wir in Niedersachsen bundesweit die ersten, die die tarifvertraglichen Regelungen gemäß den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) umgesetzt haben", teilte IG—Metall-Bezirksleiter Hartmut Meine mit.
Ab sofort haben homosexuelle Beschäftigte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, Anspruch auf bezahlte Freistellung bei der Eheschließung [sic! - B.K.] und beim Tod des Partners. Stirbt ein Beschäftigter, erhält sein hinterbliebener Partner vom Arbeitgeber bis zu drei Monatsentgelte Unterstützungszahlung.
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© HAZ und HuK Hannover e.V. 2006 - letzte Änderung am 13.01.2007