Im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung für ein neues Personenstandsrecht war vorgesehen, dass für die Begründung von Lebenspartnerschaften in Zukunft überall das Standesamt zuständig sein sollte. Das hat der Bundesrat abgelehnt, und verlangt, dass in das neue Personenstandsgesetz eine Länderöffnungsklausel aufgenommen werden soll, die abweichende Regelungen der Länder weiterhin zulässt. Dem hat die Regierungskoalition heute im Innenausschuss zugestimmt und einen Antrag der FDP auf Streichung der Länderöffnungsklausel abgelehnt. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Die CDU/CSU will sich zwar modernisieren, aber wenn es um die Diskriminierung von Lesben und Schwulen geht, fällt sie immer wieder in die alten Handlungsmuster zurück. Das geschieht beim Personenstandsrecht wider besseres Wissen.
Die Ausführungsgesetze der Länder sind melderechtlich so unzureichend miteinander verknüpft, dass niemand sicher feststellen kann, ob eine Lebenspartnerschaft nicht inzwischen wieder aufgehoben worden ist. Das ist auch der Grund dafür, warum es bis heute keine zuverlässigen Zahlen darüber gibt, wie viel Paare eine Lebenspartnerschaft begründet haben und wie viel davon in der Zwischenzeit wieder aufgehoben worden sind. Hinzu kommt, dass auch die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen der Landesausführungsgesetze nicht aufeinander abgestimmt sind.
Das alles nimmt die Koalition wegen des Widerstandes der CDU/CSU gegen einen Abbau der Diskriminierungen von Lesben und Schwulen sehenden Auges in Kauf. Ihre Behauptung, die bisherigen Regelungen hätten sich bewährt, ist Augenwischerei.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.typo3.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Recht/PStRGE.pdf
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© LSVD und HuK Hannover e.V. 2006 - letzte Änderung am 03.03.2007