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Südafrika - Bald Ehe statt Lebenspartnerschaft(Nach verschiedenen Presseinformationen)(Foto: Südafrikas Oberster Gerichtshof in Pretoria) |
In Südafrika existiert derzeit eine im weitesten Sinne mit dem deutschen Lebenspartnerschaftsrecht vergleichbare Regelung. Da jedoch die Verfassung des Landes seit der Befreiung von der Apartheid und der demokratischen Erneuerung des Landes jegliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen verbietet, klagte ein lesbisches Paar gegen das südafrikanische Lebenspartnerschaftsrecht wegen der darin enthaltenen Ungleichbehandlung in verschiedenen Punkten im Vergleich zur heterosexuellen Ehe [wie dies ja auch in Deutschland der Fall ist, allerdings wohl kaum in denselben Einzelfragen]. Während ein zunächst zuständiges untergeordnetes Gericht befunden hatte, dass es autonome Sache des Parlaments sei, die Ausgestaltung von Partnerschaftsrechten in ihren Einzelheiten zu regeln, hob der Verfassungsgerichtshof dieses Urteil nun mit 4:1 Stimmen auf (*) und erkannte die bestehende Lebenspartnerschaftsgesetzgebung Südafrikas für verfassungswidrig, insofern sie Lesben und Schwule gegenüber Heteros eindeutig diskriminiere. Er verfügte daher die Ausweitung der Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare bei Streichung des bestehenden LPartG binnen maximal eines Jahres. Dafür soll die Definition der Ehe als "Verbindung zwischen Mann und Frau" durch die Beschreibung "Verbindung zwischen zwei Personen" ersetzt werden. Die bisherige Definition sei nicht mit der Verfassung vereinbar. (Südafrika hat seit 1994 den Grundsatz der Nichtdiskriminierung in seiner Verfassung verankert.) Nach den Niederlanden, Belgien, Spanien und Kanada könnte damit Südafrika demnächst das fünfte Land der Erde werden, in dem die Ehe auch Lesben und Schwulen offensteht.
(*) Abweichend von den Berichten in mehreren anderen Medien soll laut "SPIEGEL online" auch das (oder ein weiteres?) untergeordnete(s) Gericht bereits in diesem Sinne entschieden haben.
(Dieser Artikel wurde verspätet in unsere Homepage aufgenommen, da wegen der Fortschritte in Sachen LPartGesetzgebung in Großbritannien und Tschechien etc. zeitweilig ein gemeinsamer Übersichtsartikel dazu geplant war, was nun aber doch fallengelassen wurde. Nachzutragen bleibt hier leider, dass nach dem Wahlsieg des George Bush-Bewunderers Stephen Harper in Kanada am 23.01.2006 dort die Beibehaltung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Gefahr ist. Der Umstand, dass Harper zwar gewonnen, aber die absolute Mehrheit verfehlt hat, lässt jedoch auch für Kanada noch hoffen. - Und diese Hoffnung trog nicht: Laut einer Meldung der Zeitschrift "BOX" vom Januar 2007 lehnte das Parlament das Ansinnen der Regierung, die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule wieder zurückzudrehen, mit 175 zu 123 Stimmen ab.)
Nach anderen Quellen wurde das Gerichtsurteil inzwischen (erwartungsgemäß) umgesetzt, so dass nunmehr die Ehe allen Bürgern des Landes offensteht. Das ist damit in mindestens 5 Ländern der Fall: Niederlande, Belgien, Spanien, Südafrika und Kanada; in Schweden, Dänemark, neuerdings auch in der Schweiz, ferner in Großbritannien und Tschechien sind die Unterschiede zur Ehe zumeist eher noch gering - in der Schweiz z.B. als einzige Ausnahme das fehlende Adoptionsrecht. Deutschland mit seiner Ungleichverteilung von Pflichten und Rechten hinkt hier (so z.B. mit den Problemen bei der Erbschaftssteuer) noch deutlich hinterher. (Nachtrag Anfang 2007)
Nach Berichten in den Medien von Bernd König abgefasst.
Meiner Kenntnis nach hat mit dieser Entscheidung zum ersten Male ein Verfassungsgericht eines demokratischen Staates in höchstrichterlicher Entscheidung festgestellt, dass ein unterhalb der Ehe angesiedeltes Sondergesetz für Lesben und Schwule, wie es die Lebenspartnerschaftsgesetze der verschiedenen Länder - unabhängig von ihrer jeweiligen Ausgestaltung - nun einmal darstellen, letzten Endes das Rechtsstaatsgebot der Gleichbehandlung vor dem Gesetz und der Nichtdiskriminierung verletzt. Den Linksausleger der deutschen Lesben- und Schwulenbewegung, der sich unter Usurpierung des historischen Namens "whk" nennt, dürfte diese höchstrichterliche Anerkennung einer an sich offenkundigen, von ihm immer wieder hervorgehobenen Tatsache freuen. Verkannt wird dabei nur, dass - in Deutschland nicht anders als in anderen Ländern - bei all dem massiven Widerstand gegen gleiche Rechte für Lesben und Schwule von politisch rechtskonservativer wie religiös-fundamentalistischer Seite der direkte Weg zur einzigen unter Rechtsstaatsgesichtspunkten "sauberen" Lösung, nämlich der Öffnung der Ehe, praktisch verbaut war. (In Deutschland insbesondere auch dadurch, dass das Bundesverfassungsgericht erst vor wenigen Jahren noch einmal ausdrücklich die Ehe als verschiedengeschlechtlich definiert hatte - unter Rechtsstaatsgesichtspunkten eine Fehlentscheidung von historischer Dimension.) Es lässt sich ja nicht leugnen: "Ehe" für Heteros auf der einen und "Lebenspartnerschaft" für Lesben und Schwule auf der anderen Seite bedeutet - selbst im Falle inhaltlich gleichwertiger Ausgestaltung (wovon wir in Deutschland noch weit entfernt sind) - nicht mehr und nicht weniger als einen "Restsieg" derjenigen, die unsere Liebe als weniger wertvoll und damit auch uns selbst als Menschen zweiter Klasse resp. minderen Wertes abqualifizieren wollen.
Dabei haben diejenigen unserer Gegner, die in Lebenspartnerschaftsgesetzen einen "Dammbruch" sehen, der zum Schluss in die Öffnung der Ehe "zu führen droht", durchaus recht: Denn dies muss das Ziel bleiben, also "gleiches Recht für gleich viel Liebe", da nur die Anerkennung der Gleichwertigkeit unserer Liebe auch die Anerkennung der Gleichwertigkeit von uns als Menschen bedeutet; dies aber ist eine conditio sine qua non für die volle Anerkennung eines Staates als Rechtsstaat.
Zeitlich kann dies jedoch einen unterschiedlichen Verlauf nehmen: So führte Dänemark mit dem 1.10.1989 weltweit als erstes Land eine Lebenspartnerschaftsregelung ein; dabei blieb es jedoch bisher. In den Niederlanden gab es eine vergleichbare Regelung später, die jedoch mittlerweile durch die Öffnung der Ehe - als erstem Land in der Welt - abgelöst wurde. Um so mehr ist die direkte Öffnung der Ehe (ohne vorhergehende Lebenspartnerschaftsgesetzgebung) in Spanien zu würdigen - und das in einem traditionell katholisch-konservativ geprägten Land! Südafrika geht nunmehr quasi den "niederländischen Weg", allerdings nicht unter Federführung des Parlaments, sondern der Verfassungsrichter.
Für die EU-Staaten ergibt sich aus den unterschiedlichen Regelungen - vom gänzlichen Fehlen eines LPartG über Frankreichs "Zivilpakt" (auch für Heteros) und die verschiedenen Gesetze in Dänemark, Deutschland und anderswo bis zur Ehe in drei Mitgliedsstaaten - das spezielle Problem, dass so für Lesben und Schwule in Europa die Freizügigkeit nicht wirklich gegeben ist - ein Recht, das eigentlich aber jedem EU-Bürger zusteht. So gesehen war die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2006 überfällig!
Bernd König, Internetredakteur der HuK Hannover
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